
Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 24. Mai 2018
Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:
Bauliche Unterhaltsmassnahmen am Kanalisationsnetz
Im Voranschlag 2018 ist für die Sanierungsarbeiten am Kanalisationssystem im Gebiet Seuzach West ein Betrag von Fr. 300'000 enthalten. Diese Hauptkanäle zwischen Seuzach (entlang Stationsstrasse) und Unterohringen sind in diesem Gebiet teilweise über 50 Jahre alt. Gemäss Zustandserhebung weisen zahlreiche Leitungsstellen schadhafte Stellen (Löcher, Risse, undichte Muffen, mangelhafte Einläufe, Ablagerungen etc.) auf. Der Gemeinderat hat nun die Freigabe dieses Objektkredites beschlossen; die Arbeitsausführung ist für Sommer/Herbst 2018 vorgesehen. Für die Bauzeit ist mit einer Dauer von 12 bis 14 Wochen zu rechnen. Welche Arbeiten sind vorgesehen?
Die vorbereitenden detaillierten Kanalfernsehaufnahmen sind für Juni/Juli 2018 geplant. In einem 1. Arbeitsschritt werden die Ablagerungen in den Leitungen abgefräst und schadhafte Stellen wie Längs- oder Radialrisse, defekte Muffen oder Löcher mittels Fräskopf ausgeweitet bzw. ausgefräst. Anschliessend werden die schadhaften Stellen mit einem Spachtelroboter wieder verklebt. Wo nötig erfolgt die Sanierung mittels Inliner-Verfahren. Dabei wird ein kunstharzgetränkter Glasfaserschlauch in die bestehende Leitung eingezogen und damit die gesamte Leitung vollflächig saniert. Diese Methode ist in den beiden untersten Haltungen des Regenwasserkanals Ohringerstrasse vorgesehen (Bereich Kreisel Wiesental). Die Funktionstüchtigkeit des Kanalisationsnetzes muss während dieser Arbeiten uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten in den Hauptkanälen müssen auch die älteren Hausanschlüsse (< 20 Jahre) untersucht werden. Bei Schäden müssen die Eigentümer ihre Leitungen auf eigene Kosten instand stellen lassen.
Ein weiteres aktuelles Bauvorhaben am Kanalisationsnetz betrifft die Sanierung von Schächten im Strassengebiet. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Gemeinden u.a. zur Kontrolle des ordnungsgemässen Betriebes und Unterhalts von Anlagen und Einrichtungen zum Schutz der Gewässer. Die Doppelschächte in der Seebühlstrasse, die vor 54 Jahren erstellt worden sind, bieten keine Gewähr für einen ordnungsgemässen Betrieb und entsprechen gewässerschutztechnisch nicht mehr den heutigen Anforderungen. Nachdem 2016 eine erste Sanierungs-Etappe ausgeführt worden ist, umfasst die neuerliche Tranche vier weitere Schächte. Um was geht es?
Ein Teil des Einzugsgebietes System H (Seuzach Süd) in Seuzach ist im Trennsystem entwässert. Im Gebiet der Seebühlstrasse werden die Schachtbauwerke für das Schmutz- und auch das Meteorwasser genutzt. Beide Abwasserarten fliessen auf unterschiedlichem Niveau und in offenen Rinnen durch die Schachtbauwerke. Dieser Standard entspricht nicht mehr den heutigen Gewässerschutzanforderungen. Bei einer Störung könnte das Schmutzwasser durch den Rückstau direkt in die Meteorwasserkanalisation und damit in den Chrebsbach gelangen. Durch die Sanierung werden die Kombischächte so umgebaut, dass für das Schmutz- und das Meteorwasser zwei getrennte Schächte/Schachtkammern samt Einstiegen zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat hat einen Objektkredit von Fr. 150'000 für diese Sanierungsarbeiten genehmigt. Die Arbeitsausführung ist für September 2018 vorgesehen.
Projektbeitrag an die Partnergemeinde Avers
Im Voranschlag 2018 sind Fr. 25'000 für die Unterstützung der Bündner Partnergemeinde Avers enthalten. Davon wurde für die Transporte der Sekundarschüler nach Zillis bereits ein Anteil von Fr. 8'500 ausgerichtet. Die Gemeindevorsteherschaft Avers muss in diesem Jahr dringend die Melkanlage in der gemeindeeigenen Alp Bregalga ersetzen. Die neue Anlage soll auch die Arbeitsabläufe für das Alppersonal stark vereinfachen. Gesamthaft rechnet die Gemeinde Avers mit Anschaffungs- und Installationskosten von Fr. 70'000. Die Anlage soll anfangs Juni montiert und eingeführt werden, damit die Alp anschliessend mit 55 Milchkühen sowie 220 Rindern bestossen werden kann. Die Alp hat eine grosse Bedeutung für die ganze Gemeinde; es ist aber auch aus Sicht des Tourismus und der Raumplanung wichtig – Pflege der Alpfläche – damit diese Alp im heutigen Bestand erhalten werden kann. Der Gemeinderat hat einen Beitrag von Fr. 16'500 für diese neue Melkanlage genehmigt.
Behördenerlass über die Organisation
Während die Grundzüge der Organisation sowie die Kompetenzen der einzelnen Gremien in der Gemeindeordnung festgehalten sind, müssen die Gemeinden viele untergeordnete organisatorische Festlegungen noch in einem behördenverbindlichen Erlass regeln. In dieser Form sind all jene Rechtssätze zu beschliessen, die weder zum notwendigen Inhalt der Gemeindeordnung gehören noch eine besondere Wichtigkeit aufweisen. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung diesen Behördenerlass über die Organisation festgesetzt. Dieser Erlass kann jederzeit wieder geändert werden. Es war jedoch hinsichtlich der anstehenden Neukonstituierung wichtig, dass die erforderlichen Entscheide nun getroffen wurden, damit fixiert ist, welche Gremien neben denjenigen, die in der Gemeindeordnung festgelegt sind, auch tatsächlich bestehen, sich zusammensetzen und wie diese an der konstituierenden Sitzung vom 2. Juli 2018 besetzt werden. Dazu sind auch die Grundzüge der jeweiligen gemeinderätlichen Ressorts, deren zugewiesenen Ausschüsse und Delegationen, die Verwaltungsorganisation mit der Gliederung von Geschäftsbereichen sowie gewisse untergeordnete Delegationen aus der Behördenebene an die Verwaltung festgelegt worden.
Jahresrechnung Schiessanlage Witerig
Der Zweckverbandsvorstand hat Ende April die Jahresrechnung 2017 genehmigt und zu Handen der Verbandsgemeinden Hettlingen und Seuzach sowie der RPK verabschiedet. Die Jahresrechnung 2017 schliesst in der Laufenden Rechnung bei einem Aufwand von Fr. 46'303 und einem Ertrag von Fr. 22'961.21 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 23'341.79 ab. Gemäss Kostenverteiler wird der Aufwandüberschuss mit 69,81 % (Fr. 16'294.90) von der Gemeinde Seuzach und mit 30,19 % (Fr. 7'046.89) von der Gemeinde Hettlingen getragen. Im vergangenen Jahr sind keine Investitionen vorgenommen worden.
Bauabrechnung Ausbau Amelenbergstrasse
Der Gemeinderat hatte im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben im Gebiet Amelenberg im Frühjahr 2017 das Projekt und den Kredit für den Ausbau der Amelenbergstrasse genehmigt. Im Vorfeld der Strassensanierung wurde die Wasserleitung im fraglichen Bereich erneuert. Diese Kosten gingen zu Lasten der Wasserversorgung Seuzach und waren nicht Gegenstand dieser Bauabrechnung.
Die Bauarbeiten sind im Spätsommer/Herbst 2017 ausgeführt worden. Die Schlussrechnung des Ingenieurbüros Ingesa AG über den Strassenausbau weist Gesamtkosten von Fr. 107'206 (KV: Fr. 124'000) aus. Die Minderkosten sind damit zu begründen, dass im Rahmen der Submission der Tiefbauarbeiten von sehr günstigen Angeboten profitiert werden konnte. Zudem war im Zuge der Bauausführung kein Teil-Ersatz der Fundationsschicht erforderlich und bei den Anpassungen konnten Höhenoptimierungen vorgenommen werden. Überdies musste die Position "Verschiedenes/Unvorhergesehenes" nicht ausgeschöpft werden. Der Gemeinderat hat die Abrechnung genehmigt.
Bauabrechnungen über Leitungsbauten der Wasserversorgung
Der Gemeinderat hatte anfangs Oktober 2017 einen Objektkredit für den Ersatz der Wasserleitung Auboden-/Schaffhauserstrasse von Fr. 150'000 (inkl. MwSt.) genehmigt. Die Bauarbeiten sind im Spätherbst 2017 ausgeführt worden. Die vom Ingenieurbüro Fritschi + Huser erstellte Bauabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 133'360.20 (inkl. MwSt.) aus. Die Minderkosten sind damit zu begründen, dass die Tiefbauarbeiten auf das Jahresende hin sehr günstig vergeben werden konnten. Zudem wurden Synergien durch gleichzeitig ausgeführte EKZ-Werkleitungsbauten erzielt und nur die notwendigsten Aufwendungen für die Instandsetzung des Gehweges getätigt.
Die neue Ringleitung im Zusammenhang mit der Überbauung Weid wurde im Oktober 2016 erstellt und abgenommen. Die nun ebenfalls vorliegende Bauabrechnung weist Gesamtkosten von 153'190.10 (KV: 172’800) aus. In diesem Fall sind die entstandenen Minderkosten damit zu begründen, dass keine privaten Hauszuleitungen mitsaniert werden mussten, wie im KV angenommen. Und überdies wurde die Reserveposition nicht in Anspruch genommen.
Leitungsumlegung im Rösslipark – Projekt- und Kreditgenehmigung
Von der Winterthurerstrasse verläuft durch den Rösslipark und den Parkplatz des Alterszentrums im Geeren (AziG) eine Verteilleitung bis zur Kirchhügelstrasse. Die Leitung wurde im Jahr 1976 erstellt. An der Leitung sind drei Überflurhydranten auf dem Areal AziG und ein Überflurhydrant im Rösslipark bei der Winterthurerstrasse angeschlossen. Im Weiteren werden das AziG und das Einfamilienhaus "Winterthurerstrasse 8" ab der Verteilleitung mit Trinkwasser versorgt.
Mit dem Neu- und Erweiterungsbau des Alterszentrums liegt die Verteilleitung zu nahe an der Baugrube für die neue Tiefgarage und muss verlegt werden. Ausserdem sind in den letzten Jahren einige Leitungsbrüche aufgetreten, was auf eine schlechte Qualität der Rohre zurückzuführen ist. Das nun vorliegende Sanierungsprojekt sieht vor, die Leitung im Bauperimeter des Projektes AziG neu zu erstellen und in der Kirchhügelstrasse sowie im Rösslipark mit den bestehenden Leitungen zu verbinden. Die Hauszuleitung zum Alterszentrum soll ebenfalls erneuert werden. Der Neubau der Leitung ist in zwei Bau-Etappen vorgesehen. Die Bauarbeiten verursachen Gesamtkosten von Fr. 146'000 (inkl. MwSt.). Die Die Leitungsarbeiten sind für September/Oktober 2018 vorgesehen.
Festbetrieb im FC Seuzi Chalet
Der FC Seuzach beabsichtigt, während den Wintermonaten Dezember und Januar ein Fondue- und Raclette-Chalet mit teilweise Live-Musik auf dem Sportplatz Rolli zu betreiben. Das speziell dafür hergestellte Holzchalet weist eine Grösse von 5 x 12 Metern auf, ist als Provisorium ausgelegt und verfügt über eine Maximalkapazität von 60 Gästen. Es soll auf dem Vorplatz des Garderobengebäudes an der Sportplatzstrasse 55 zu stehen kommen. Es ist vorgesehen, das Chalet jeweils von Mittwoch bis Sonntag, ab 17.00 Uhr, offen zu halten. Der Gemeinderat erteilte unter verschiedenen Auflagen (Lärmschutz, Abfall, Reinigung öffentlicher Grund etc.) die erforderliche Polizeibewilligung.
Bauwesen
Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:
- Niklaus + Monika Böhler; Ersatzbau Remise, Strehlgasse 14/16, Seuzach
- Sophie Schellenberg; vier Parkplätze und diverse Kleinbauten (bereits erstellt), Ohringerstrasse 130/130a, Unterohringen