
Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 6. Juni 2024
Der Gemeinderat Seuzach hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Budgetvorgaben 2025
Die kurzfristige finanzielle Planung und Steuerung erfolgen mit dem jährlichen Budget, welches sich auf das Legislaturprogramm, die finanzpolitischen Ziele sowie den Finanzplan abstützt. Als Grundlage für die Erarbeitung des Budgets 2025 hat der Gemeinderat die Rahmenbedingungen definiert.
Mit den guten Rechnungsergebnissen der Vorjahre konnte die Gemeinde ihre Nettoschulden erstmals seit 2014 komplett abtragen und weist per Ende 2023 ein Nettovermögen von über 10 Millionen Franken aus. Mit dem Grossprojekt Rietacker sowie weiteren grossen Investitionsvorhaben ist ein solides finanzielles Fundament unabdingbar. Daher sollen auch die Investitionen für das Jahr 2025 und die Folgejahre vorausschauend, nachhaltig und zukunftsgerichtet geplant werden. Die Budgetierung erfolgt unter der Prämisse der Sparsamkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, kommunaler Mehrwertsausgleich (MAG)
Im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung wird das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) kommunal verankert. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um künftig einen Ausgleich von Mehrwerten vorzunehmen, die bei Um- und Aufzonungen oder bei Gestaltungsplänen entstehen. Als Umzonung wird die Zuweisung einer Bauzone zu einer anderen Bauzonenart verstanden. So stellt beispielsweise die Zuweisung einer Gewerbezone zu einer Wohnzone eine Umzonung dar. Als Aufzonung wird die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit einer Bauzone verstanden, unter Beibehaltung der bisherigen Nutzungsart. Die Verbesserung kann beispielsweise in der Erhöhung der Ausnützung (Baumasse) bestehen oder auch mit der Festsetzung von Sondernutzungsplanungen (Gestaltungsplänen) erfolgen.
Ergänzend zur Erhebung der Mehrwertabgabe muss die Gemeinde eine Freifläche bestimmen. Die Grundstücke, welche kleiner sind als diese Freifläche, sind unter Voraussetzungen von der Mehrwertabgabe befreit. Die Einnahmen aus dem kommunalen Mehrwertausgleich sind einem Fonds zuzuweisen, welcher für kommunale raumplanerische Massnahmen zu verwenden ist.
Der Gemeinderat hat die Freifläche auf 1200 m2, den Abgabesatz auf 40 % sowie die Fondsverordnung festgelegt. Die Unterlagen liegen vom 19. Juni bis 19. August 2024 während 60 Tagen bei der Gemeinde Seuzach öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Dokumente sind auch auf der Website der Gemeinde Seuzach aufgeschaltet.
Ersatz Schamottsteine Fernwärmeversorgung Strehlgasse - Kreditgenehmigung
In der Schnitzelheizung der Fernwärmeversorgung an der Strehlgasse 7 müssen die Schamottsteine (Auskleidung des Brennraums) aufgrund ihrer fortgeschrittenen Lebensdauer dringend ersetzt werden. Um das Risiko eines ungeplanten Heizungsausfalls zu vermeiden, hat der Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von 26'000.00 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Der Betrag wird der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet. Der Ersatz wird während den bereits eingeplanten Servicearbeiten im Juli durchgeführt werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Jahreswechsel 2024/2025
Gemäss dem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 15. Mai 2024 bleibt die Zentral- und Bezirksverwaltung vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Kantonale Regelungen werden in der Regel übernommen. Zudem sind erfahrungsgemäss die Besucherfrequenzen über die Festtage äusserst gering, weshalb die Büros der Gemeindeverwaltung und Aussenstellen vom Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen bleiben.
Kapazitätsausbau Tagesstrukturen Ohringen
Auf dem Grundstück Kat.-Nr. 5160 an der Schaffhauserstrasse 74 in Oberohringen ist ein privates Bauprojekt mit einem Mehrfamilienhaus sowie einem Nebengebäude in Planung. Das Grundstück befindet sich angrenzend an die Schulanlage Ohringen.
Die Eigentümerschaft hat gegenüber der Gemeinde Seuzach signalisiert, dass im Nebengebäude eine Nutzung für Tagesstrukturen vorstellbar ist. Um die Machbarkeit über den Betrieb eines Hortes an diesem Standort zu prüfen und eine Grobkostenschätzung der damit verbundenen Baukosten (+/- 20 %) zu erlangen, wurde bei der Raumziel Architektur AG eine entsprechende Offerte eingeholt.
Der Gemeinderat hat für die Aufwendungen einen Kredit in der Höhe von 25'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Die Kosten werden der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet.
Kreditgenehmigung Innenausbau und Möbel Pavillon Schulhaus Ohringen
Der Gemeinderat hat am 11. April 2024 einen Kredit in der Höhe von 191'000 Franken für die Aussenhülle der geplanten Aufstockung/Erweiterung des Pavillons in Ohringen genehmigt.
Für den Innenausbau und die Möblierung hat der Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von 160'100 Franken, inkl. MWST, bewilligt. Die Kosten beinhalten unter anderem sanitäre Leistungen, Projektionsanlagen, Spengler- und Malerarbeiten sowie Elektroinstallationen. Die einzelnen Aufträge werden unter Einhaltung des Submissionsrechtes vergeben.
Jubiläum 900 Jahre Ohringen
Im Jahr 2025 feiert der Ortsteil Ohringen sein 900-jähriges Jubiläum. Hierzu sind vom 17. bis 21. September 2025 diverse Aktivitäten und Feierlichkeiten geplant.
Die Gemeinde Seuzach als Trägerorganisation hat eine ehrenamtlich tätige Festkommission um Urs Biedermann als Präsident eingesetzt. Für die Feierlichkeiten steuert die Gemeinde einen finanziellen Beitrag von 50'000 Franken sowie Dienstleistungen in der Höhe von 10'000 Franken bei.
Vergabe Sicherheitsdienstleistungen 2025 bis 2028
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes Voraussetzung. Dieser unterstützt die Gemeinde mit seiner Arbeit in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise beim Eindämmen von Littering, Schmierereien oder Sachbeschädigungen. Zugleich soll dieser den Bewohnerinnen und Bewohnern das Gefühl von Sicherheit vermitteln. Im Weiteren übernimmt der beauftragte Sicherheitsdienst auch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Nachtparkkontrolle sowie auch die Schliesskontrolle bei den Gemeindeliegenschaften.
Seit der letzten Submission im Jahr 2019 ist die Firma AEB Sicherheitsdienst GmbH, Winterthur, für das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen in der Gemeinde Seuzach zuständig. Die Ausführung der Leistungen im Gemeindegebiet wird periodisch überprüft und neu ausgeschrieben. Anfang April 2024 wurde eine Submission der Sicherheitsdienstleistungen im Einladungsverfahren für die Dauer vom 1. Januar 2025 bis Ende Dezember 2028 vorgenommen.
Von den fünf eingeladenen Unternehmen hat lediglich die AEB Sicherheitsdienst GmbH ein Angebot eingereicht. Aufgrund des durchgeführten Einladungsverfahrens, der langjährigen und stets zufriedenstellenden Zusammenarbeit sowie dem preislich attraktiven Angebot, wurde der Dienstleistungsauftrag wiederum an die Firma AEB Sicherheitsdienst GmbH vergeben.