Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 19. August 2024

22. August 2024

Der Gemeinderat Seuzach hat an seiner Sitzung vom 22. August 2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Teilgültigkeitserklärung Einzelinitiative zur Erweiterung der Notunterkunft Ohringen

Am 6. Juni 2024 hat Christian Badertscher, Oberohringen, zusammen mit zehn weiteren Personen eine Initiative eingereicht, die eine Alternative zur Erweiterung der Notunterkunft Ohringen fordert.

Gestützt auf § 150 des Gesetzes über die politischen Rechte prüft der Gemeinderat ohne Verzug, ob die Initiative von mindestens einer stimmberechtigen Person unterzeichnet worden ist. Innert dreier Monate nach Einreichung der Initiative beschliesst er über ihre Gültigkeit.

Die Initiative fordert, dass der Gemeinderat eine Kreditvorlage für die Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums für Asylsuchende (zusätzliche Wohneinheiten für mindestens 26 Personen) an einem oder mehreren Standorten ausserhalb des Ortsteils Ohringen auszuarbeiten und diese Vorlage den Stimmberechtigten anstelle seines Antrags für die Erweiterung der bestehenden Notunterkunft Ohringen zur Abstimmung vorzulegen hat.

Einzelinitiativen können nur über Gegenstände eingereicht werden, die in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen. Sind die Stimmberechtigten nicht zuständig, ist der Gegenstand nicht initiativfähig. In Versammlungsgemeinden ist es der Gemeinderat, der gestützt auf § 11 des Gemeindegesetzes, den Stimmberechtigten Geschäfte zur Beschlussfassung vorlegt. Es ist somit nicht möglich, mit einer Initiative dieses Antragsrecht dem Gemeinderat vorzuenthalten. Weiter kann das Initiativbegehren den Stimmberechtigten nicht anstelle des Antrags des Gemeinderats vorgelegt werden, da die Stimmberechtigten bereits über den Antrag des Gemeinderats beschlossen haben.

Die Initiative bezüglich des Auftrags eine Kreditvorlage für die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Asylsuchende (zusätzliche Wohneinheiten für mindestens 26 Personen) an einem oder mehreren Standorten ausserhalb des Ortsteils Ohringen auszuarbeiten, wird der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024, zur Abstimmung unterbreitet. Die Initiative "Alternative zur Erweiterung der Notunterkunft Ohringen" wird somit als formell und materiell teilgültig erklärt.

 

Notstromaggregat Abwasserreinigungsanlage

Gemäss Artikel 16 der Gewässerschutzverordnung sind die Inhaber von Abwasserreinigungsanlagen verpflichtet, durch geeignete wirtschaftlich tragbare Massnahmen das Risiko einer Gewässerverunreinigung durch ausserordentliche Ereignisse zu vermindern. Bei einem Stromausfall muss gemäss Vorgaben des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich bei Trockenwetter während acht bis zwölf Stunden eine Gewässerverunreinigung verhindert werden.

Die Firma Hunziker Betatech AG, Winterthur, hat 2023 ein Notstromkonzept erarbeitet. Damit bei einem Stromausfall ein sicherer und stabiler Betrieb ohne ständige Präsenz des Personals der Abwasserreinigungsanlage möglich ist, wird ein Notstromaggregat installiert, das bei einem Stromausfall automatisch aufstartet und in das Leitsystem eingebunden ist.

Für die Anschaffung des Notstromaggregates mit der technischen Einbindung an das Leitsystem der Abwasserreinigungsanlage sowie einem Witterungsschutz hat der Gemeinderat einen Kredit von 263'000 Franken, inkl. MWST, zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt. Mit der Anschaffung des Notstromaggregates wird die Firma DEAG AG, Kägiswil, beauftragt. Die technischen Arbeiten werden von der Firma Hunziker Betatech AG, Winterthur, begleitet.

 

Videoüberwachungsanlage Schulhaus Ohringen

Die Liegenschaften der Gemeinde Seuzach sind wiederholt Ziel von Vandalismus, Sprayereien und Littering. Dies belegen die Rapporte des Gemeindesicherheitsdienstes sowie der zuständigen Mitarbeitenden.

Um diesen Umständen entgegenzuwirken, welche mitunter hohe Kosten verursachen, wurden bereits vereinzelte Liegenschaften (Fussballanlage Rolli, Kindergarten Schneckenwiese, Schulanlage Birch, Schwimmbad Weiher und Werkhof) mit Videokameras ausgerüstet. Die gesammelten Erfahrungen zeigen, dass der Einsatz von Videokameras als präventiver Ansatz zur Verhinderung derartiger Vorkommnisse Wirkung zeigt.

Auf dem Schulareal des Ohringen sollen auf unbefristete Dauer vier Videokameras installiert werden. Die Kamerastandorte sind auf der Standortliste der Videoüberwachung der Gemeinde Seuzach vermerkt und auf der Website für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

Für die Installation von vier Videokameras wurde ein Kredit von 11'530 Franken genehmigt.

 

Sistierung Buslinie 679 während Strassensanierung Schaffhauserstrasse und Kreisel Wiesental

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich führt 2025 eine Instandsetzung der Schaffhauserstrasse sowie des Kreisels Wiesental durch. Während des Belagsersatzes wird ein Teilstück der Schaffhauserstrasse sowie der Kreisel voraussichtlich vom 5. bis 23. Mai 2025 vollständig für den Verkehr gesperrt. Der Gemeinderat hat der PostAuto AG sein Einverständnis erteilt, den Betrieb der Buslinie 679 in dieser Zeit zu sistieren.

 

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Genehmigung Beleuchtender Bericht Projektierungskredit Neubau Primarschulhaus Rietacker mit Tagesstrukturen und Saal
  • Festsetzung der Steuergrundlagen für das Budget 2025

 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Bonnevie-Svendsen, Tobias und Hitz, Flurina - Baubewilligung für Anbau Garage und Vordach sowie Neugestaltung Vorplatz, Glärnischstrasse 12
  • Gemeinde Seuzach - Baubewilligung für Erweiterung Notunterkunft, Schulstrasse 67, Oberohringen
  • Hobi, Rudolf und Edith - Baubewilligung für Abbruch Einfamilienhaus sowie Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Lagergebäude, Schaffhauserstrasse 72, Oberohringen
  • Salt Mobile SA - Baubewilligung für Umbau bestehende Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA mit neuen Antennen, bei Schlosserweg 1
  • Thom, Reto - Baubewilligung für Abbruch Doppeleinfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus, Erlenstrasse 17 + 19, Revisionsprojekt betreffend Ersatzneubau Garage, Rütistrasse 35.1 + 35.2
Abwasserreinigungsanlage Seuzach