Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 14. November 2019

21. November 2019

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Mahlzeitendienst Seuzach-Ohringen - Umstruktrierung und Eingliederung in Gemeindebuchhaltung

Der Mahlzeitendienst Seuzach-Ohringen ist äusserst beliebt. Das Alterszentrum Geeren bereitet die Mahlzeiten vor, welche von freiwilligen Fahrern dann ausgeliefert werden. Mittlerweile werden pro Jahr gegen 5'500 Mahlzeiten bestellt. Sibylle Fritz als langjährige Koordinatorin sammelte bisher die Bestellungen, teilte die Fahrer ein und war für das Inkasso zuständig. Die finanziellen Tätigkeiten werden ab dem kommenden Jahr von der Gemeinde übernommen und der Jahresumsatz von CHF 95'000 des Mahlzeitendienstes in die Gemeinderechnung integriert. Sibylle Fritz ist weiterhin für die administrative Abwicklung und Auslieferung der bestellten Mahlzeiten Ansprechperson. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an Sibylle Fritz für die langjährige, gute Zusammenarbeit und an alle Fahrer für ihr freiwilliges Engagement.

Sonntagsverkäufe - Bezeichnung der verkaufsoffenen Sonntage 2020

In Absprache mit dem Gewerbeverein Seuzach Ohringen Hettlingen werden für das kommende Jahr folgende Sonntage bezeichnet, an denen die Verkaufsgeschäfte bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigten können: 5. April 2020, 7. Juni 2020, 25. Oktober 2020 und 29. November 2020.

Energiestadt Seuzach - Beschaffungsstandard 2018; Richtlinien für die nachhaltige Beschaffung in Gemeinden

Eine nachhaltige Beschaffung reduziert die Umweltbelastung, schont Ressourcen und verbessert Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz. Die Beschaffungsstandard 2018 wurden als behördenverbindlich erklärt. Damit werden künftig Massstäbe mit Kriterien und Labels in sechs Bereichen angewendet (Papier, IT, Beleuchtung, Konsum, Reinigung und Fahrzeuge).

Teuerungsausgleich auf den 1. Januar 2020

Die vom Regierungsrat Zürich auf den 1. Januar 2020 festgelegte Teuerungszulage von 0.1 % wird auch dem festangestellten Gemeindepersonal ausgerichtet.

Pensionskasse - Eintrittsschwelle und Gesamtvorsorge - Vorläufiger Verzicht

Das Gemeindepersonal ist bei der privatrechtlichen Stiftung BVK versichert. Die Pensionskasse bietet zielgerichtete Versicherungsleistungen. Mit Produkterweiterungen kann der bestehende Vorsorgeplan ergänzt und ein zusätzlicher Vorsorgeschutz im Alter, bei Invalidität und Tod erzielt werden. Aufgrund der aktuell angespannten finanziellen Situation der Gemeinde wird vorläufig auf solche Versicherungsoptionen verzichtet.

Winterdienst - Genehmigung vertragliche Rahmenbedingungen für die Besorgung des Winterdienstes durch externe Unternehmer

Ziel des Winterdienstes ist es, die Strassen und Wege auch bei Schnee, Matsch und Eis sicher und leistungsfähig zu halten. Für die Schwarzräumung werden Schneeräummaschinen, -geräte und auftauende Mittel für die Bekämpfung der Winterglätte und zur Erreichung einer schnee- und eisfreien Fahrbahn und Gehwegen eingesetzt. Dabei werden die Gemeindemitarbeitenden seit Jahren durch externe Unternehmer unterstützt. Die vertraglichen Rahmenbedingungen mit diesen wurden an die aktuellen ASTAG-Tarife angepasst und neu verhandelt sowie vereinbart.

Ersatz Mischwasserkanalisation Erlenstrasse

Die Kanalisation in der Erlenstrasse ist gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) überlastet und/oder in schlechtem Zustand. Sie wird deshalb auf einer Länge von rund 160 m ersetzt und teilweise auf einen Durchmesser von DN 400 mm vergrössert. Dafür wurde ein Kredit von CHF 310'000 bewilligt. Die Bauarbeiten sind auf Sommer 2020 geplant.

Sporthalle Rietacker - Re-topping Sporthallenboden; Schlsusabrechnung

Der Sporthallenboden in der Sporthalle Rietacker wurde erneuert. Das Ergebnis ist überzeugend. Die Mehrkosten von knapp CHF 3'000 sind auf zusätzliche Markierungen für die Rollsportler zurückzuführen. Insgesamt kostete das Re-Topping CHF 62'885.85.

Sporthalle Rietacker - Umrüstung auf LED Beleuchtung; Schlussabrechnung

Die Umrüstung der Beleuchtung in der Sporthalle Rietacker (inkl. Garderoben und Nebenräumen) auf LED ist abgeschlossen und kostete CHF 70'939.35. Der Förderbeitrag für die neue Hallenbeleuchtung in der Höhe von CHF 7'008 ist bereits eingegangen. Derjenige für die weiteren Räume ist noch ausstehend.

Zweckverband Schiessanlage Witerig - Budget 2020

Das Budget 2020 für die Schiessanlage Witerig wurde genehmigt. Mit einem mutmasslichen Nettoaufwand von CHF 32'600 hat die Gemeinde Seuzach gemäss den Verbandsstatuten und gültigem Kostenteiler einen Anteil von voraussichtlich CHF 22'600 zu tragen.

Sanierung Erlenstrasse

Die Erlenstrasse ist baulich in einem schlechten Zustand. Neben Unebenheiten und Belagsrissen sind auch die Randabschlüsse stark beschädigt. Zusammen mit der Sanierung der Wasserleitung sowie der Erneuerung der Mischwasserkanalisation wird eine koordinierte Gesamtsanierung angegangen. Für das sanierungsbedürftige Strassenstück ist auf einer Länge von ca. 210 m mit Kosten von CHF 270'000 zu rechnen.

Petition - Tempo 30 Bachtobelstrasse

Der Gemeinderat hat eine Petition, welche von insgesamt 117 Personen unterzeichnet wurde, beantwortet. Das Anliegen der Petenten war, auf der Bachtobelstrasse eine Tempo 30-Zone umzusetzen.

Das Thema Tempo 30 hat in Seuzach eine längere Vorgeschichte. Am 1. Juli 2002 wurde ein flächendeckendes Verkehrskonzept mit Tempo 30-Zonen in den Quartieren vom Souverän abgelehnt. Am 24. November 2008 wurde der Antrag für eine temporeduzierende Zone in Oberohringen von der Gemeindeversammlung gutgeheissen. Am 8. Februar 2010 folgten die Stimmberechtigten dem Antrag des Gemeinderates für das Gebiet Forrenberg (Seuzach Süd) und bewilligten die Tempo 30-Zone Forrenberg. Am 2. Dezember 2013 hingegen lehnte der Souverän die Tempo 30-Zone an der Heimensteinstrasse deutlich ab.

Tempo 30-Zonen wurden bisher nie für einzelne Strassen, sondern immer für ganze Quartiere umgesetzt. Seit Ende 2013 haben sich die Stimmen spürbar verstärkt, dass die Langsamzonen unbefriedigend sind. Insbesondere Anwohner geben vermehrt Rückmeldungen, dass die Begleiterscheinungen der baulichen Massnahmen (z. B. Schwellen, Wechselparkierungen, Baumbuchten) störend sind bzw. Immissionen mit sich bringen.

Das Anliegen, auf der Bachtobelstrasse Tempo 30 einzuführen, wird abgelehnt. Dies insbesondere aus den bisherigen Erfahrungen und den Rückmeldungen aus der Bevölkerung und weil solche Anliegen nicht immer mehrheitsfähig sind. Zudem besteht aufgrund der aktuellen Verkehrs- und Unfallsituation kein offensichtliches Sicherheitsdefizit im Quartier.

Auf der Bachtobelstrasse werden aber individuelle Massnahmen geprüft. In einem ersten Schritt werden Messungen (Verkehrszählungen, Geschwindigkeitskontrollen) ausgewertet bzw. erhoben, damit das Fahrverhalten der Autolenker*innen ermittelt werden kann. In einem zweiten Schritt werden weitere bauliche oder betriebliche Massnahmen geprüft mit dem Ziel, die Situation der Kindergartenkinder – speziell vor dem Kindergarten - sichtbarer zu machen. Dafür kommen auffällige Markierungen, Pfosten oder andere Massnahmen in Frage. Nach deren Umsetzung werden die Wirkung überprüft und allenfalls weitere, ergänzende Schritte eingeleitet