
Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 18. Dezember 2019
Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:
Einzelinitiative "Massvolles Bevölkerungswachstum für Seuzi" von Hans-Rudolf Wyss - Ungültigkeitserklärung
Die am 24. September 2019 von Hans-Rudolf Wyss und Dieter Schulthess eingereichte Initiative "Massvolles Bevölkerungswachstum für Seuzi" wurde als ungültig erklärt. Das Initiativbegehren forderte, dass ein zusätzlicher Artikel in die Bauordnung aufzunehmen gewesen wäre, der das jährliche Bevölkerungswachstum auf maximal 0.45 % beschränken sollte.
Die von den Initianten vorgeschlagene Formulierung wurde als nicht rechtskonform bezeichnet, da sie insbesondere nicht mit der übergeordneten Richtplanung (§ 16 PBG) und den Raumplanungszielen sowie –grundsätzen vereinbar (Art. 1 und 3 Raumplanungsgesetz; § 18 PBG) ist. Eine solche Bestimmung könnte einzig im Rahmen des Planungsermessens, wie es sich aus der übergeordneten Planung ergibt, zur Anwendung gelangen. Sie ist in einer Bau- und Zonenordnung somit unrechtmässig und unzulässig. Denn Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer hätten das Recht, ihr Grundstück im Rahmen der festgesetzten, gültigen Nutzungsplanung (BZO; Sondernutzungsplan) zu bebauen. Eine Bestimmung, die dies verhindern würde, ist rechtlich nicht haltbar. Zudem ist die Durchführbarkeit bzw. das Einhalten der Maximalquote aufgrund weiterer Faktoren in Frage gestellt.
Stellenplan
Der Stellenplan hat eine dauernde Gültigkeit, soweit er strukturell nicht angepasst werden muss. Für das jährliche Lohnbudget ist massgebend, wie sich die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln und mit welchen personellen Veränderungen (Fluktuationen, Pensionierungen usw.) zu rechnen ist. Ebenfalls sind temporäre Anstellungen, Doppelbesetzungen (z.B. bei Nachfolgeregelungen) oder krankheits- bzw. unfallbedingte Ausfälle nicht ausgewiesen. Mit der Behörden- und Verwaltungsreorganisation gibt es in den Geschäftsbereichen vereinzelt Verschiebungen/Veränderungen, die sich in der Summe sowie finanziell aber die Waage halten. Der Stellenplan weist auch künftig 46.50 Vollzeitstellen aus.
Theater Winterthur AG - Kauf von Namenaktien
Das Theater Winterthur wurde per 1. August 2019 in eine gemischtwirtschaftliche, gemeinnützige Aktiengesellschaft überführt. Derzeit beträgt das Aktienkapital CHF 1'500'000 und ist in 3'000 Namenaktien à CHF 500 eingeteilt. Die Namenaktien sind durch die Stadt Winterthur voll liberiert. Mit einer Kapitalerhöhung von max. CHF 750'000 hat die Stadt Winterthur erstmals der breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich direkt am Theater zu beteiligen, angeboten. Den umliegenden Gemeinden, der regionalen Bevölkerung und den ortsansässigen Unternehmen standen 1'500 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 500 zum Verkauf zur Verfügung.
Die Gemeinde Seuzach beteiligt sich seit der Betriebsaufnahme 1979 finanziell in unterschiedlicher Form am Theater Winterthur und seit 1991 mit einem jährlichen, freiwilligen Pauschalbetrag von CHF 21'000. Das abwechslungsreiche Kulturprogramm des Theaters Winterthur wird seit jeher rege von der Seuzacher Bevölkerung besucht und geschätzt.
Eine Zeichnung von Aktien bringt die Möglichkeit der Mitbestimmung mit sich und die Gemeinde Seuzach kann seine Wertschätzung und Verbundenheit zum Theater Winterthur Ausdruck verleihen. Aus diesen Gründen wurden 8 Namenaktien à CHF 500 (Total: CHF 4'000), was etwa einem finanziellen Engagement von 50 Rappen pro Einwohner entspricht, der Theater Winterthur AG erworben. Die Aktien werden mit der Jubiläumsdividende der Zürcher Kantonalbank finanziert.
Tagesstern Seuzach GmbH - Bewilligung zum Betrieb der Kinderkrippe "Kita Chinderstern" in Seuzach
Die Kideal AG, Urdorf, als Dachorganisation bzw. die Tagesstern Seuzach GmbH, Seuzach, übernimmt per 1. Januar 2020 die Kinderkrippe Summervogel und benennt sie in "Kita Chinderstern" um. Für die neue Betreiberin wurde eine Betriebsbewilligung für zwei Gruppen mit insgesamt 22 gewichteten Plätzen an der Weidstrasse 2 erteilt. Mit der Fertigstellung der Überbauung Schneckenwiese wird die Kinderkrippe auf das Schuljahr 2021/2022 in die neuen Räumlichkeiten umziehen.