Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 10. Juli 2025

23. Juli 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. Juli 2025 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Altersfachstelle für die Gemeinde Thalheim an der Thur

Seit dem 1. Juli 2025 übernimmt die Gemeinde Seuzach im Rahmen der regionalen Altersfachstelle die Altersarbeit für die Gemeinden Brütten, Dättlikon, Hettlingen und Rickenbach. Neu hat sich auch die Gemeinde Thalheim an der Thur entschieden, auf eigene Strukturen zu verzichten und sich der bestehenden Organisation anzuschliessen. Der Gemeinderat Seuzach hat den entsprechenden Anschlussvertrag genehmigt. Dieser tritt rückwirkend per 1. Juli 2025 in Kraft.

Die Altersfachstelle soll altersspezifische Anliegen koordinieren, den gesetzlichen Auftrag gemäss ZLV erfüllen und bedarfsgerechte Unterstützungs- und Entlastungsangebote vermitteln. Ziel ist es, die Selbständigkeit älterer Menschen möglichst lange zu fördern und ambulante vor stationären Lösungen zu stärken.

Zur Umsetzung wurde eine Stelle im Umfang von 50 Stellenprozenten ausgeschrieben. Der Rekrutierungsprozess ist im Gang.

 

Teilrevision kommunaler Gebührentarif

An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 wurde die Totalrevision der Bestattungs- und Friedhofverordnung durch den Souverän genehmigt. Die beschlossenen Änderungen haben zur Folge, dass auch der Gebührentarif mit den Tarifen für Privatgräber zu ergänzen ist.

Privatgräber unterscheiden sich in ihrer Breite von den Familiengräbern. Durch den geringeren Platzbedarf gilt für die Mietdauer von 35 Jahren ein reduzierter Tarif von 2500 Franken. Eine Verlängerung um 25 Jahre kostet 1000 Franken.

Der teilrevidierte Gebührentarif wurde durch den Gemeinderat genehmigt und im amtlichen Publikationsportal der Gemeinde Seuzach publiziert. Der Erlass tritt per 1. August 2025 in Kraft.

 

Vielzweckbauernhaus wird aus Schutzinventar entlassen

Um den Schutzstatus prüfen zu lassen hat die Gemeinde für das Vielzweckbauernhaus an der Strehlgasse 13 ein Provokationsbegehren beim Kanton eingereicht. Nach eingehender Begutachtung durch die kantonale Denkmalpflegekommission wird auf eine Unterschutzstellung verzichtet.

Das Gebäude stammt aus einer Zeit, als die Strehlgasse noch einen zentralen Teil des historischen Dorfkerns bildete. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts prägten Vielzweckbauernhäuser das Ortsbild. Heute sind davon nur noch zwei erhalten: die Gebäude an der Strehlgasse 13 sowie 14 bis 16. Das Haus Nummer 13 diente ursprünglich landwirtschaftlichen Zwecken und wurde 1962 von der Politischen Gemeinde Seuzach übernommen.

Seither wurde das Gebäude mehrfach umgebaut. Diese Eingriffe veränderten die Raumstruktur und Bausubstanz erheblich – insbesondere im Ökonomieteil. Die einst typische Anordnung von Tenn und Stall ist im Innern nicht mehr nachvollziehbar, und auch der Wohnbereich hat seine historische Ausstattung weitgehend eingebüsst. Zudem wurde die ursprüngliche Umgebung stark verändert: Statt Wiesen und bäuerlichen Nachbargebäuden grenzt das Haus heute an moderne Bauten und Lagerhallen, wodurch sein früherer Kontext weitgehend verloren ging.

Die Denkmalpflege kommt deshalb zum Schluss, dass das Haus weder als baulicher Zeuge von regionaler Bedeutung noch als sozial- oder wirtschaftsgeschichtlich relevantes Objekt gelten kann. Das Gebäude wird aus dem kommunalen Inventar der Schutzobjekte entlassen. Im Keller gefundene Backsteine und Tonplatten sollen der Kommission Ortsgeschichte übergeben werden. Der Entscheid wird gemäss gesetzlichen Vorgaben amtlich publiziert.

 

Ergänzung Gemeinschaftswerk Handschüssel-Süd

Der Gemeinderat hat einer Ergänzung zur bestehenden Vereinbarung über das Gemeinschaftswerk Handschüssel-Süd zugestimmt. Die Änderung betrifft die neu installierte Photovoltaikanlage auf den Liegenschaften "Im Handschüssel 16/18" und wurde durch die Eigentümerschaft beantragt.

Das Gemeinschaftswerk wurde ursprünglich im Jahr 1993 beschlossen und verpflichtet die beteiligten Grundeigentümer zur gemeinsamen Erstellung, Nutzung und Unterhaltung bestimmter baulicher Anlagen und Infrastrukturen. Mit der nun genehmigten Ergänzung wird die Photovoltaikanlage formell in diese Regelung aufgenommen.

Da aus Sicht der Gemeinde keine Einwände gegen die Änderung bestehen, wurde die Ergänzung der Vereinbarung gemäss § 223 des Planungs- und Baugesetzes genehmigt.

 

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Festsetzung Inkrafttreten Teilrevision Bau- und Zonenordnung (Kommunaler Mehrwertausgleich) per 1. August 2025
  • Genehmigung Bestattungs- und Friefhofreglement
  • Bewilligungserneuerung Tagesstern Seuzach GmbH für Hort Ohringen per 1. August 2025
  • Bewilligungserneuerung Tagesstern Seuzach GmbH für Hort Schneckenwiese per 1. August 2025
  • Nachträgliche Bewilligung Primo Immobilien AG für das Fällen von 14 Bäumen auf den Grundstücken Kat.Nrn. 2564 und 2579 sowie Einleitung Strafverfahren wegen Verstoss gegen das Planungs- und Baugesetz resp. Art. 43 Abs. 2 der revidierten Bau- und Zonenordnung (revBZO)
 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Brändle, Leonhard - Baubewilligung für Photovoltaikanlage, Ohringerstrasse 127a
  • FC Seuzach - Baubewilligung für Erweiterung Stehrampe, bei Sportplatzstrasse 57
  • Maggetti, Ivano und Anna - für Umbau Einfamilienhaus mit Einbau Dachflächenfenster und Dachgaube, Grundstrasse 34
  • Manz, Karl und Elisabeth - Baubewilligung für Neubau Wintergarten, Forrenbergstrasse 31
  • Mühlberger, Benjamin - Baubewilligung für Photovoltaikanlage, Ohringerstrasse 127b
  • Müller, Alexander und Marita - Baubewilligung für Ersatzneubau Wintergarten mit Anbau Sitzplatzüberdachung, Eibenstrasse 17
  • Primo Immobilien AG - Baubewilligung für Abbruch Schopf (Gebäude Nr. 29), Neubau Doppeleinfamilienhaus, Umbau 2 Reiheneinfamilienhäuser (Gebäude Nrn. 411 und 413) sowie Umbau Ökonomieteil (von Gebäude Nr. 413) zu Reiheneinfamilienhaus (kommunale Schutzobjekte), Reutlingerstrasse 3 + 5
  • Sekundarschulgemeinde Seuzach - Baubewilligung für 2 Luft-/ Wasserwärmepumpen, Heimensteinstrasse 9a
Vielzweckbauernhaus Strehlgasse 13