Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 16. Juni 2022

24. Juni 2022

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Schwimmbad Weiher - Übernahme/Kauf Photovoltaikanlage
Der mit der Solarkraftwerkgemeinschaft Seuzach (SKGS) abgeschlossene Dienstbarkeitsvertrag sieht vor, dass die Grundeigentümerin (Gemeinde) jederzeit berechtigt ist, die Photovoltaikanlage mit vorhergehender Ankündigung von sechs Monaten zum jeweiligen Restwert zu erwerben. Auf Basis der vergangenen Verbrauchsdaten der PV-Anlage hat der Geschäftsbereichsleiter Finanzen und Steuern jährliche Kosteneinsparungen beim Stromeinkauf von gut CHF 13'000 berechnet, wodurch die Anlage nach neun Jahren finanziell amortisiert wäre und einen theoretischen Ertrag von CHF 260'000 über die gesamte Lebensdauer erwirtschaftet. Dies entspricht einer nicht annualisierten Rendite von ca. 7.9 %, welche bei aktuell sich abzeichnenden steigenden Strompreisen noch höher ausfallen kann. Eine Übernahme der Anlage ist daher nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern unterstützt auch die Ziele der Energiestadt von Seuzach. Dem Kauf der Photovoltaikanlage per 1. März 2023 zum Restwert von 114'800 Franken wird zugestimmt. Die Kosten werden im Sinne von Art. 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet. Der Betrag wird ordentlich ins Budget 2023 aufgenommen und über eine Restnutzungsdauer von 29 Jahren gemäss den Vorgaben von HRM 2 linear abgeschrieben.

Organisationsreglement - Totalrevision per 1. Juli 2022
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 wurde die Behörden- und Verwaltungsreorganisation (BEVER) genehmigt und in diesem Zusammenhang unter anderem die "Geschäftsordnung (Behördenerlass) über die Organisation von Behörden, Kommissionen und Verwaltung" per 30. April 2020 neu festgesetzt. Die Geschäftsordnung regelt insbesondere die interne Organisation, die Zuständigkeiten, Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse der Exekutive, weiterer Gremien und der Gemeindeverwaltung.

Aufgrund der neuen Legislaturperiode, der teilrevidierten Gemeindeordnung (Urnenabstimmung vom 28. November 2021) sowie diverser Änderungen in der Organisation von Kommissionen muss die Geschäftsordnung erneut überarbeitet bzw. neu festgesetzt werden. Neben inhaltlichen Änderungen wurde die Geschäftsordnung zudem in "Organisationsreglement" umbenannt. Das Organisationsreglement wird genehmigt und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.

Strehlgasse 1 bis 5 - Ersatz Schliessanlage
Die Schliessanlage des Feuerwehr- und Werkgebäudes stammt aus dem Jahr 2009. Einige mechanische und elektronische Komponenten mussten in den vergangenen Jahren bereits sporadisch ersetzt werden. Das 1996 eingeführte Produkt (Kaba elostar) wird seit 2017 nicht mehr produziert und bald können auch keine Ersatzteile mehr geliefert werden. Bis Ende 2022 offeriert Kaba einen Zusatzrabatt auf den aktuellen Komponenten für Ersatzbeschaffungen. Ab 1. Juli 2022 ist eine Preiserhöhung von 4 % angekündigt. Es empfiehlt sich deshalb, den Ersatz noch in der ersten Jahreshälfte in die Wege zu leiten.

Bei einem gemeinsamen Rundgang wurde für jedes elektronische Türschloss die optimale Ersatzkomponente aufgrund der Zweckmässigkeit und des Preises definiert. Für den gesamten Ersatz liegt ein Angebot der Firma Simotech vor. Die Kosten betragen netto CHF 29'348.75, inkl. MwSt. Die Firma Simotech betreut sämtliche Schliessanlagen der Gemeinde Seuzach. Für die Ersatzbeschaffung der Schliessanlage wird ein Kredit von CHF 30'000 genehmigt. Der Betrag wird der Kompetenzsumme des Gemeinderates gemäss Art. 27 Gemeindeordnung angerechnet.

Schulhaus Birch - Sanierung Trinkwasserleitung
Die verzinkten Trinkwasserleitungen im Schulhaus Birch wurden bei der Sanierung 1991 nur zu einem kleinen Teil ersetzt und sind somit über 50-jährig. 2020 wurde ein Devis für den Ersatz der gesamten Trinkwasserverteilung erstellt, die Ausführung jedoch zurückgestellt bis die Zukunft des Schulstandorts Birch im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulhauses Rietacker geklärt war.

Der Ersatz des Leitungssystems soll in zwei Etappen erfolgen. In diesem Jahr soll die Hauptverteilung im Spezialtrakt und die Leitungen zum und im Trakt A ersetzt werden. Die zweite Etappe soll 2024 zusammen mit dem Ersatz der Heizungsanlage erfolgen und die Leitungen im Trakt B und im Turnhallentrakt umfassen. Zur Offertstellung wurden sieben Unternehmer eingeladen, wovon zwei ein Angebot eingereicht haben. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde von der Firma Rellstab Haustechnik AG eingereicht. Der Auftrag für den Ersatz der Trinkwasserleitung im Schulhaus Birch wird der Firma Rellstab Haustechnik AG, Oberohringen, erteilt.

Für die Ausführung der Arbeiten der ersten Etappe wird ein Kredit von CHF 120'000, inkl. MwSt., zu Lasten der Investitionsrechnung im Verwaltungsvermögen genehmigt. Die Mehrkosten von CHF 21'000 sind als Zusatzkredit der Kompetenzsumme des Gemeinderats gemäss Art. 27 der Gemeindeordnung anzurechnen.

Bauwesen

Folgende Baubewilligung wurde erteilt:

  • GU Blatter Liegenschaften AG – Baubewilligung für Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Reutlingerstrasse 44

Einbürgerungen

  • Joana Maria Ribeiro da Silva, geb. 2003, von Portugal, wurde, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der Einbürgerungsbewilligung des Bundes, in das Bürgerrecht von Seuzach aufgenommen.