DienstleistungenOrdentliches Einbürgerungsverfahren
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Über das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung können Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden, die
Schweizer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind stets auch Bürgerinnen/Bürger (mindestens) eines Kantons und (mindestens) einer Gemeinde. Sofern Sie eingebürgert werden, sind Sie Bürgerin/Bürger der Gemeinde Seuzach, des Kanton Zürich und der Schweiz. Gesuch einreichen Sofern Sie alle Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online einreichen. Voraussetzungen Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung? Sie können es mit dem Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich unverbindlich herausfinden. Verfahren Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr zwei Jahre. Nachdem Sie das Gesuch eingereicht haben, wird es sowohl durch das Gemeindeamt (Kanton) als auch durch das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) sowie der Wohngemeinde (Seuzach) geprüft. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerungen finden Sie ausserdem im untenstehenden Merkblatt. Kantonaler Deutschtest für die Einbürgerung – KDE Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss über genügend Deutschkenntnisse verfügen. Sofern Sie eine obligatorische Schule, eine Lehre oder ein Studium in deutscher Sprache absolviert haben, benötigen Sie keinen Sprachnachweis. Ebenso sind Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sowie Personen, die bereits einen Sprachnachweis vorweisen können, vom KDE ausgenommen. Alle anderen Personen müssen anhand eines Tests ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Im Hörverstehen sowie dem mündlichen Prüfungsteil muss das Niveau B1, im Leseverständnis sowie dem schriftlichen Prüfungsteil das Niveau A2 erreicht werden. Müssen Sie den KDE absolvieren? Sie können es mit dem KDE-Checker unverbindlich herausfinden. Grundkenntnistest Der Grundkenntnistest ist für alle Personen obligatorisch, die weder eine obligatorische Schule, eine Lehre oder ein Studium in der Schweiz absolviert haben. Mit dem Grundkenntnistest weisen Sie Ihre Kenntnisse über die Geographie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens nach. Müssen Sie den Grundkenntnistest absolvieren? Sie können es mit dem Grundkenntnistest-Checker unverbindlich herausfinden. Vorbereitung Grundkenntnistest Hier gelangen Sie zum standardisierten Übungs-Grundkenntnistest des Kantons Zürich. Ebenso finden Sie über diesen Link alle Übungsfragen als Download sowie weitere Hilfsmittel für die selbstständige Vorbereitung. Zeitpunkt für das Einreichen der Nachweise über Sprach- und Grundkenntnisse Sobald wir Ihr Einbürgerungsgesuch erhalten haben, werden wir Ihnen dessen Eingang schriftlich bestätigen und Sie auffordern, die entsprechenden Tests zu absolvieren. Genauere Angaben zum jeweiligen Prüfungsort erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung. Verfahrenskosten Bund, Kanton und Gemeinde Die Verfahrenskosten für die ordentliche Einbürgerung setzen sich aus den Gemeindegebühren, den Kantonsgebühren und den Bundesgebühren zusammen. Durch die Beschaffung der verlangten Unterlagen wie Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszug, Bescheinigung des Steueramtes etc. entstehen jedoch noch zusätzliche Kosten.
Zuständige Stellen für die ordentliche Einbürgerung In das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind alle drei Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinde) involviert. Über nachstehende Links gelangen Sie direkt zur Website der jeweiligen Stelle. In der Gemeinde Seuzach sind die Einwohnerdienste für die Einbürgerungen zuständig. Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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