DienstleistungenGastwirtschaftspatente
Zuständige Abteilung: Sicherheit Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetztes vom 1. Dezember 1996 bedarf eines Patentes,
Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkohol und gebrannte Wasser ausgestellt. Für die Beantragung eines Gastwirtschaftspatents verwenden sie bitte das „ Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft“ und reichen es bitte 4 Wochen vor Betriebsaufnahme mit den Beilagen bei uns ein. Dokument Patent zur Führung einer Gastwirtschaft (pdf, 50.4 kB)
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