Das Wasseranschlussgesuch (für jeden Neuanschluss an das Leitungsnetz) ist in der Regel vor Baufreigabe der Bauverwaltung einzureichen, kann jedoch auch direkt dem Baugesuch beigelegt werden.

Es hat folgendes zu umfassen:

  • Gesuchsformular (6-fach)
  • Katasterkopie (Leitungskataster) (6-fach)
  • Grundriss Untergeschoss (6-fach)

Die Wasseranschlüsse sind entsprechend dem geltenden Reglement über die Wasserversorgung zu projektieren und auszuführen.

Zugehörige Objekte

Name
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