Verlorene Gegenstände

Sie haben auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Seuzach etwas verloren? Wir helfen Ihnen bei der Suche. Sie können uns eine E-Mail senden, anrufen oder am Schalter vorbeikommen.

Sollten Sie Ihren Gegenstand an einem anderen Ort verloren haben, bitten wir Sie, direkt das richtige Fundbüro oder den zuständigen Hausherr (Einkaufszentrum, Restaurant, Museum usw.) zu kontaktieren.

Für verlorene Sachen auf dem Gebiet von Stadtbus (zum Beispiel an Haltestellen) oder in einem Fahrzeug von Stadtbus wenden Sie sich bitte an den Fundservice der SBB (kostenlos) oder via Telefon beim Rail Service SBB (Telefon 0900 300 300, CHF 1.19/Min. vom Schweizer Festnetz). Der Rail Service SBB ist 24 Stunden bedient.

Sie haben etwas im Postauto verloren? Dann wenden Sie sich bitte an die PostAuto AG Zürich (Telefon 058 386 24 00) oder benützen Sie den nachstehenden Link.

Der Diebstahl eines Fahrrades oder Mofas müssen Sie direkt der Polizei anzeigen.

Falls Sie ein Tier vermissen oder eines gefunden haben, können Sie dies mit nachstehendem Link der Schweizerischen Tiermeldezentrale melden.

Gefundene Gegenstände

Sie haben etwas gefunden und wissen nicht, wem es gehört? Geben Sie es bei uns im Fundbüro ab.

Täglich werden viele Gegenstände verloren oder versehentlich liegengelassen. Neben dem materiellen Wert haben viele Dinge für die Betroffenen einen hohen persönlichen Wert. Wir erleben immer wieder, wie gross die Freude unserer Kundinnen oder Kunden ist, wenn wir Ihnen das Verlorene zurückgeben können.

Sie können die Fundgegenstände vorbeibringen oder uns zusenden. Bitte geben Sie uns den ungefähren Fundort und das Funddatum bekannt.

Wichtig:

  • Gefundenes dürfen Sie nicht behalten. Schweizweit ist jede und jeder gesetzlich verpflichtet, die Sachen in einem Fundbüro abzugeben (vgl. Art. 720; Schweizerisches Zivilgesetzbuch).
  • Finderlohn: Sobald das Fundstück vermittelt werden konnte, haben Sie als Finderin oder Finder Anrecht auf einen Finderlohn von ca. 10 Prozent des Wertes der Fundsache. Ausnahmen: Auf Hausfunde, Diebesgut und Fundgegenstände aus Geschäften gibt es keinen Finderlohn. Der Finderlohn wird vom Besitzer der Fundsache gestellt.
  • Fundgegenstände welche nicht vermittelt werden können, werden jährlich in der Juni-Ausgabe der Seuzi Zytig ausgeschrieben.
  • Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat, steht Ihnen die Fundsache zu. (Ausnahmen: Persönliche Gegenstände wie Ausweise oder Schlüssel werden aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben.) Ohne entsprechende Mitteilung Ihrerseits, nehmen wir an, dass Sie ausdrücklich auf die Fundsache verzichten.

 

Fundservice SBB
Fundservice Postauto
ePolice Meldung Fahrzeugdiebstahl
Schweizerische Tiermeldezentrale

Zugehörige Objekte