DienstleistungenGrabplatzgesuch
Zuständige Abteilung: Bestattungsamt Gemäss § 8 der Bestattungs- und Friedhofverordnung Seuzach vom 1. Mai 2016 haben Verstorbene, die weder in der Gemeinde Wohnsitz haben noch Bürger der Gemeinde sind, keinen Anspruch auf Bestattung in der Gemeinde. Wer jedoch eine besondere Beziehung zu Seuzach hat und einmal in Seuzach bestattet sein möchte, kann vorgängig ein Gesuch um Bewilligung eines Grabplatzes stellen. Bei der Prüfung des Gesuchs wird insbesondere die Verbundenheit des Verstorbenen mit der Gemeinde berücksichtigt. Die Gebühren werden nach der erfolgten Beisetzung den Angehörigen in Rechnung gestellt. Bitte reichen Sie das Gesuch in schriftlicher Form beim Bestattungsamt ein. Auszug aus dem Gebührentarif der Gemeinde Seuzach vom 10. August 2017 §38 BestattungskostenBestattungskosten für Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde hatten:
Dokument Grabplatzgesuch (pdf, 48.0 kB)
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