"Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind" (Art. 12 der Bundesverfassung).

Die Angebote der Sozialhilfe sind auf die individuelle Situation der Klienten angepasst. In persönlichen Gesprächen werden gemeinsam die notwendigen Massnahmen und Schritte eingeleitet.

Das Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der persönlichen Existenz. Sie fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.

Zugehörige Objekte

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Kurzinformation für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfeleistungen Download 1 Kurzinformation für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfeleistungen
Rechte und Pflichten unterstützter Personen Download 2 Rechte und Pflichten unterstützter Personen