
Waffenerwerbsscheine
Um eine Waffe zu erwerben, benötigen Sie einen Waffenerwerbsschein. Ein Waffenerwerbschein berechtigt zum Erwerb von höchstens drei Waffen.
Füllen Sie das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins aus und reichen Sie es zusammen mit folgenden Unterlagen am Schalter der Einwohnerdienste ein:
- Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass oder Ausländerausweis)
- Bei der erstmaligen Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins: Fragenkatalog zum Gesuch um Waffenerwerbsschein
- Ausländer/innen ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaats beizulegen, welche den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Wichtige Bemerkungen zum Waffenerwerbsschein
- Jede Form der Besitzübertragung von waffenerwerbsscheinpflichtigen Waffen (Erbschaft, Miete, Leihe, Schenkung,…) von Privatperson an Privatperson braucht immer einen Waffenerwerbsschein.
- Ein Waffenerwerbsschein kann nur einmal benutzt werden (zur gleichen Zeit beim gleichen Veräusserer / bei der gleichen Veräusserin). Für jeden weiteren Erwerb wird wieder ein neuer Waffenerwerbsschein benötigt.
- Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Zubehör, Munition etc. sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff von unberechtigten Dritten (z. B. Kindern) zu schützen.
- Jeder Verlust ist sofort der Polizei zu melden.
- Die Waffe/n muss/müssen innerhalb von sechs Monaten erworben werden. Noch gültige Waffenerwerbsscheine können um drei Monate verlängert werden (Kosten CHF 20.-)
- Unbenutzte und abgelaufene Waffenerwerbsscheine sind, inkl. allen Kopien, der Kantonspolizei Zürich zuzustellen (Adresse siehe Verteiler auf dem WES-Formular).
- Für den Erwerb von ehemaligen Seriefeuerwaffen (z. B. Stgw57) und für den Erwerb von halbautomatischen Zentralfeuerwaffen mit grossen Magazinen muss eine "kantonale Ausnahmebewilligung klein" bei der Kantonspolizei Zürich beantragt werden. Ein Waffenerwerbsschein genügt nicht.
- Im Todesfall müssen die Waffen innert sechs Monaten von den Erben / Erbinnen oder von den Erbenvertreter / Erbenvertreterinnen mittels Waffenerwerbsschein erworben oder an berechtigte Personen (mit Waffenerwerbsschein) übertragen werden.
Für Fragen zum Thema Waffen wenden Sie sich an die Kantonspolizei Zürich, Fachstelle Waffen (Tel. Nr. +41 58 648 35 40, E-Mail waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch).
Zusätzliche Informationen und Links
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Waffen in Kürze (PDF, 1013.75 kB) | Download | 0 | Waffen in Kürze |
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins (PDF, 143.78 kB) | Download | 1 | Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins |
Fragenkatalog zum Gesuch Waffenerwerbsschein (PDF, 74.53 kB) | Download | 2 | Fragenkatalog zum Gesuch Waffenerwerbsschein |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 052 320 40 40 | einwohnerdienste@seuzach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 052 320 40 40 |