
Grabmalgesuch (Grabstein/Kreuz/Stellriemen)
Jedes neue Reihengrab wird vom Bestattungsamt mit einer Grabnummer und einem Holzkreuz mit Namensschild gekennzeichnet. Angehörigen ist es freigestellt anstelle des Holzkreuzes ein eigenes Grabmal auf den Grabplatz zu setzten.
Die Errichtung eines Grabmals und/oder einer Grabeinfassung (Stellriemen) benötigt eine schriftliche Bewilligung vom Bestattungsamt Seuzach. Die Bewilligung holt meist der Bildhauer für Sie ein. Die Bestimmungen für Grabmäler und Grabeinfassungen auf dem Friedhof Seuzach sind in der Bestattungs- und Friedhofverordnung festgelegt.
Durch die Erdsenkung darf das Grabmal bei Erdbestattungen frühestens nach sechs Monaten gesetzt werden. Bei Urnengräbern empfiehlt sich dies ebenso.
Der Unterhalt der Grabmale ist Sache der Angehörigen. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche durch fehlerhaftes Setzen des Grabmals oder durch dessen Zerfall entstehen.
Zugehörige Objekte
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Grabmalgesuch (PDF, 68.31 kB) | Download | 0 | Grabmalgesuch |
Merkblatt zum Grabmal (PDF, 48.69 kB) | Download | 1 | Merkblatt zum Grabmal |
Gesuch Grabeinfassung (Stellriemen) (PDF, 54.74 kB) | Download | 2 | Gesuch Grabeinfassung (Stellriemen) |
Merkblatt für nicht erlaubte Stellriemen (PDF, 311.43 kB) | Download | 3 | Merkblatt für nicht erlaubte Stellriemen |
Merkblatt für erlaubte Stellriemen (PDF, 466.38 kB) | Download | 4 | Merkblatt für erlaubte Stellriemen |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 052 320 40 40 | einwohnerdienste@seuzach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 052 320 40 40 |