
Gesuch um Bewilligung von vorübergehender Inanspruchnahme öffentlichen Grundes
Vorübergehende Inanspruchnahmen von öffentlichem Grund – etwa für Materialablagerungen, die Platzierung von Mulden, zur Abstützung von Baugerüsten sowie zu Sonderzwecken gewerblicher Art – benötigen eine Bewilligung.
Das Gesuch für die Bewilligung zur Benutzung von öffentlichem Grund ist mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Dem Gesuch ist ein Katasterplan mit eingezeichneter Lage und Grösse der Flächenbeanspruchung beizulegen.
Katasterplan
Über das Geoportal können Sie einen Katasterplan ausdrucken.
Gebühren
Für den gesteigerten Gemeindegebrauch zu ideellen Zwecken werden nur die notwendigsten Schreibgebühren erhoben. Für den übrigen gesteigerten Gemeindegebrauch und die Sondernutzung kann die Gemeinde Seuzach Gebühren nach den Vorgaben der kantonalen Sondergebrauchsverordnung erheben.
Zugehörige Objekte
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Gesuch um Bewilligung von vorübergehender Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (PDF, 78.45 kB) | Download | 0 | Gesuch um Bewilligung von vorübergehender Inanspruchnahme öffentlichen Grundes |
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Sicherheit | 052 320 40 41 | sicherheit@seuzach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 052 320 40 40 |