FAQ
Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und vorzeitig Pensionierte, Studierende, juristische Personen (AG, GmbH, Stiftung etc.)
Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle; Fragebogen und Infoblatt verlangen.
Anlaufstelle ist das
Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV Winterthur
Technoparkstrasse 2
Postfach
8401 Winterthur
Tel. 043 259 67 00
Hotline für Arbeitgeber: 043 259 67 02
http://www.rav.zh.ch welches die Anmeldung vornimmt.
Bürozeiten
Montag - Freitag 08.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 13.00 - 16.30 Uhr
Weitere Infos im Internet: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen.html
Ihr "Eingangstor" Seuzach
Mail: immobilien.ost@sbb.ch
Tel. 051 222 06 60
Genaue Informationen zum Einreichen der Unterlagen finden Sie in der Wegleitung für das Bauen.
Freie Bauparzellen sind im GIS-Browser des Kantons Zürich (https://maps.zh.ch/) ersichtlich. Eigentümer- und Grundbuchauskünfte erteilt das Notariat und Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur, Tel. 052 224 27 30.
Dies hängt stark von der Lage ab und richtet sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Die Bandbreite für unüberbaute Grundstücke in einer Wohnzone dürfte ca. bei CHF 1'200 bis ca. CHF 1'800/m² liegen (Angaben ohne Gewähr).
Wenn Sie als Nachbar von einem Bauvorhaben betroffen sind, können Sie die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen. Füllen Sie das Begehren um Zustellung der baurechtlichen Entscheide aus und stellen Sie es unterschrieben die Abteilung Hochbau zu. Für die Zustellung des Baurechtsentscheides wird eine Gebühr von CHF 50 erhoben.
Nebst der Bau- und Zonenordnung sind hauptsächlich die kantonalen Bauvorschriften massgebend; diese können im Internet aufgerufen werden unter Zürcher Gesetzessammlung oder unter www.baugesuche.zh.ch
Ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des Rentenalters. Bei Berufstätigkeit ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres.
Ja, die Beitragspflicht besteht auch für Nichterwerbstätige bis ins Rentenalter.
Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 40 50); Fragebogen und Infoblatt verlangen.
Allfällige Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn sind zivilrechtlich zu bereinigen.
Nicht bewilligungspflichtig sind beispielsweise auch
- Beseitigung und Veränderung von Innenwänden zwischen Wohnräumen
- Mauern und geschlossene Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 0,8 m
- offene Einfriedigungen
- Eigenreklamen, nicht leuchtend, bis zu 1/2 m² Fläche auf privatem Grund (in Kernzonen jedoch bewilligungspflichtig; egal welche Grösse)
- Aussenantennen mit einer Abmessung von maximal 0,8 m (Durchmesser bei Parabolantennen)
Bitte melden Sie sich beim Zivilstandsamt Winterthur
Tel. 052 267 57 65
Angaben finden Sie unter:
https://stadt.winterthur.ch/gemeinde/verwaltung/sicherheit-und-umwelt/melde-und-zivilstandswesen/zivilstandsamt
Die physische Steuererklärung wird ab dem Jahr 2024 vom Scan-Center der Stadt Zürich verarbeitet und eingescannt. Die Steuererkärung ist an folgende Adresse zu senden:
Zürcher Gemeinden - Steuererklärungen
c/o Scan-Center
Postfach
8010 Zürich
7'891 (Stand 31. Dezember 2023) davon 6'441 in Seuzach 1'195 in Oberohringen 255 in Unterohringen.
Mögliche Einzonungen werden bei der nächsten Revision der Bau- und Zonenordnung geprüft. Die nächste Überarbeitung erfolgt voraussichtlich 2022/23.
Gebühren:
- bis 5 kg: 1 Sperrgutmarken
- bis 10 kg: 2 Sperrgutmarken
- bis 20 kg: 3 Sperrgutmarken
- über 20 kg - max. 25 kg: 4 Sperrgutmarken
Gebühren:
- bis 5 kg: 1 Sperrgutmarken
- bis 10 kg: 2 Sperrgutmarken
Montag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 08.30 - 13.00 Uhr (durchgehend)
Geburtsanzeige (ausgefüllt durch Hebamme, Arzt), Namenskarte, Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden).
Katasterpläne oder Katasterkopien können beim Geometer, Ingesa AG, Tel. 052 364 23 23, bestellt und bezogen werden.
Nicht kommerzielle Abendveranstaltungen
- Private, in Seuzach oder Ohringen wohnhafte Personen CHF 300
- Private, nicht in Seuzach oder Ohringen wohnhafte Personen CHF 350
- Dorfvereine (Seuzach, Ohringen) für interne Anlässe (z.B. GV) kostenlos
für Partys oder Feierlichkeiten CHF 300 - Auswärtige Vereine CHF 350
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.fcseuzach.ch/de/mehrzweckraum
Im Kanton Zürich ist die Meldepflicht auf den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde zu erfüllen. Bei einer Neuanmeldung ist das Dienstbüchlein durch den Meldepflichtigen der kantonalen Militärverwaltung zuzustellen. Für die Gemeinde Seuzach ist ab 1. Januar 2011 die
Militärverwaltung
Kreiskommando Kanton Zürich
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
zuständig.
Telefon 043 259 71 10
E-Mail mvz@amz.zh.ch
Von der Lebensmittelverordnung werden als Zielwert
25 mg/l angegeben, der Grenzwert liegt bei 40 mg/l.
Die Notfalltreffpunkte der Gemeinde Seuzach befinden sich bei der Sporthalle Rietacker, Turnerstrasse 2, sowie der Schulanlage Oberohringen, Schulstrasse 9. Beide sind vor Ort mit einer Tafel entsprechend signalisiert und auf der Website www.notfalltreffpunkt.ch einsehbar.
Für den Provisorischen Pass können Sie ohne Termin beim Passbüro (oder der Notpassstelle am Flughafen ZH) vorsprechen. Da er nicht biometrisch ist, berechtigt er nicht überall zur Einreise oder zum Transit. Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Ein noch gültiger oder abgelaufener Pass ist zur Entwertung mitzubringen. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen.
Gültigkeit & Preise
Die Gebühren sind vor Ort bar oder mit Kredit-/Debitkarte zu bezahlen. Erst danach werden die Ausweise produziert. (Eine Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich).
Ausweisart Gültigkeit Preise
Provisorischer Pass (beim Passbüro) 1 Reise / max. 12 Monate CHF 100
Provisorischer Pass (am Flughafen) 1 Reise / max. 12 Monate CHF 150
Passverlängerungen und Kindereinträge sind nicht möglich.
Persönliche Anmeldung ist in jedem Fall nötig.
Auskunft erteilt die AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 40 50) oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00, www.svazuerich.ch)
Ja, Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 40 50); Fragebogen und Infoblatt verlangen, oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00), www.svazuerich.ch
Alle bis zur Schlussrechnung erfolgten Zahlungen werden zugunsten und die nach dem Verfalltag geleisteten Beträge werden zulasten der Steuerpflichtigen konsequent verzinst. Der Zinssatz beträgt im Kalenderjahr 2024: 1 %.
Was bedeutet das?
Für alle Kundinnen und Kunden des Steueramtes wird für jede Steuerperiode ein separates Konto geführt. Als Verfalltag gilt in der Regel der 30. September der jeweiligen Steuerperiode. Alle Zahlungen werden zunächst zugunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Andererseits wird nach dem 30. September der jeweiligen Steuerperiode gleichzeitig ein Belastungszins berechnet. Daraus ergibt sich je nachdem ein Zinssaldo zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen, der nach der definitiven Einschätzung in der Schlussrechnung verrechnet wird.
Fazit
Durch die konsequente Verzinsung ist der Skonto hinfällig geworden.Es lohnt sich weiterhin, die mutmasslichen Steuern frühzeitig zu bezahlen.
Strafregisterauszüge über folgenden Link bestellt werden
Die Strassenbeleuchtung in Seuzach und Ohringen wird durch das EKZ unterhalten. Sie können die Störung mittels Formular melden.
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, rufen Sie einen Arzt. Er bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um den Todesfall beim Bestattungsamt zu melden.
Bei einem Todesfall im Spital sind Austrittsformalitäten zu erledigen (Entgegennahme der persönlichen Effekten usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel direkt vom Spital an das zuständige Zivilstandsamt geschickt. Die Todesanzeige benötigt das Bestattungsamt.
Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss zusätzlich die Polizei beigezogen werden. Möglicherweise verlangt diese, weitere rechtsmedizinische Abklärungen und kann darum den Leichnam der verstorbenen Person noch nicht freigeben. Dies kann Auswirkungen auf den Bestattungstermin haben.
Für die Organisation der Bestattung müssen sich die Angehörigen innerhalb von 2 Tagen beim Bestattungsamt Seuzach melden. Stirbt jemand am Wochenende, wenn das Bestattungsamt nicht erreichbar ist, bitte am nächstfolgenden Montag beim Bestattungsamt Seuzach vorsprechen.
CHF 2.00/m³ (exkl. MWSt.), das sind 0,2 Rappen pro Liter.
Wir beziehen ca. 60 % Grundwasser aus der Stadt Winterthur, dazu kommen ca. 5 % eigenes Quellwasser und 35 % eigenes Grundwasser (Grundwasserstrom Unterohringen).