Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 16. Mai 2024

24. Mai 2024

Der Gemeinderat Seuzach hat an seiner Sitzung vom 16. Mai 2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Unterschutzstellung Reihenhäuser Reutlingerstrasse 3 und 5

Die Gebäude Nrn. 411 und 413 an der Reutlingerstrasse 3 und 5 sind im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte enthalten. Der Eigenwert wird als bedeutend und der Situationswert als erhaltenswert eingestuft. Als Schutzzweck wird die Erhaltung der Häuserreihe mit Kubus, Dachform und Südfassade angegeben.

Aufgrund der geplanten Umbauten der Liegenschaften hat die Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich im Auftrag der Gemeinde Seuzach ein Gutachten zur Schutzwürdigkeit erstellt. Dieses kam zum Schluss, dass die Reihenhäuser an der Winterthurerstrasse 15 sowie Reutlingerstrasse 3 und 5 im Kern auf das 16. / 17. Jahrhundert zurück gehen. Sie gehören zum ältesten baulichen Bestand des südlichen Siedlungskerns Seuzachs. Die auffallend steile Dachneigung deutet auf eine ursprüngliche Strohdacheindeckung. Als Beispiel eines frühen liegenden Dachstuhls – in der Region ab dem 16. Jahrhundert dokumentiert – kommt den Reihenhäusern eine materielle und konstruktionsgeschichtliche Zeugenschaft zu.

In Rücksprache mit dem Grundeigentümer wurde ein verwaltungsrechtlicher Vertrag im Sinne von § 205 lit. d PBG abgeschlossen und durch den Gemeinderat genehmigt. Die Unterschutzstellung wird als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.

Vorbereitungsmassnahmen ALST-Unterkunft Oberohringen

Die Gemeinde Seuzach muss per 1. Juli 2024 mit einer Zuweisung von 26 zusätzlichen Asylsuchenden rechnen. Diesen Flüchtlingen kann vorläufig kein geeigneter, oberirdischer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat beabsichtigt deshalb, die neu aufzunehmenden Asylsuchenden primär in der gemeindeeigenen Sanitätshilfestelle auf dem Schulareal Halden unterzubringen. Falls die temporäre Unterbringung in der Sanitätshilfestelle wider Erwarten nicht möglich ist, werden die Asylsuchenden in der unterirdischen Militäranlage in Oberohringen untergebracht. Dafür sind bauliche Anpassungen, allgemeine Beschaffungen sowie ein Brandschutzkonzept mit entsprechenden Massnahmen notwendig.

Die für die Bereitstellung der Anlage erforderlichen Kosten von rund 115'000 Franken sind nicht im Budget 2024 enthalten, sind jedoch, gestützt auf § 121 Gemeindegesetz, als "gebunden" zu erklären. Die Gemeinde ist durch übergeordnetes Recht zur Unterbringung der zugewiesenen Personen verpflichtet. Es bleibt weder sachlich, zeitlich noch örtlich ein Entscheidungsspielraum.

Sanierungen Aussenbereich Kindergarten Bachtobel

Die Böschungsverbauung beim Kindergarten Bachtobel muss aufgrund des schadhaften Zustands ersetzt werden. Geplant ist, die Holzelemente durch Quadersteine aus Naturstein zu ersetzen, die zusätzlich als Sitzgelegenheiten dienen. Ausserdem wird der für Feuerbrand (Pilz) anfällige Cotoneaster in der Böschung entfernt. An seiner Stelle wird eine ökologisch wertvolle und pflegeleichte Blumenwiese angelegt. Die bestehende Schaukel und der Fallschutzbelag werden ebenfalls ersetzt, da sie nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen.

Der Gemeinderat hat für die Sanierung der Aussenanlage des Kindergartens Bachtobel einen Kredit in der Höhe von 104'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Die Aufwendungen sind im Investitionsbudget 2024 mit einem Betrag von 138'500 Franken enthalten. Der Auftrag wird der Hofmann Gruppe AG, Winterthur, erteilt.

Ersatz Wasserleitungen Leberen / Hummel (3. Etappe)

Nach der Realisierung der ersten und zweiten Etappe, welche die Erneuerung der Wasserleitungen im Gebiet Leberen und Hummelstrasse vorsah, ist in der dritten Etappe der Ersatz der letzten Leitungsabschnitte bis Nähe Reservoir Eschberg vorgesehen.

Das Projekt sieht vor, die im Bauabschnitt verlaufenden Leitungsrohre aus den Jahren 1951 und 1963 zu ersetzen. Die zu ersetzenden Leitungen verlaufen entlang des gesamten Bauperimeters in bewaldetem Gebiet. Hinsichtlich einer späteren Nutzung als Entwässerungsleitung für die Reservoiranlage Eschberg soll die aus dem Jahr 1963 stammende Leitung erhalten bleiben. Das heutige, zwischen den bestehenden Wasserleitungen verlaufende Steuerkabel muss im Zuge der Bauarbeiten umgelegt respektive mit neuem Verlauf ersetzt werden.

Für den Leitungsersatz hat der Gemeinderat einen Kredit von 880'000 Franken, inkl. MWST, zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt. Die Bauarbeiten sollen ab Mitte Oktober 2024 ausgeführt werden.

Ersatz Notstromversorgungen und Prozessoren Wasserversorgung

Die Notstromversorgungen der Wasserversorgung in der Leitstelle sowie den Aussenobjekten sind in die Jahre gekommen und nicht mehr in der Lage, die Funktion bei einem Stromausfall aufrecht zu erhalten. Tritt eine Strommangellage ein, sind solche unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) mit eingebauten Akkus verantwortlich, dass die daran angeschlossene Infrastruktur vorübergehend weiterbetrieben werden kann.

Für den Ersatz der Notstromversorgungen und der Prozessoren der Wasserversorgung hat der Gemeinderat einen Kredit von 68'000 Franken genehmigt. Die Aufwendungen sind im Budget 2024 eingestellt.

Werterhaltungsmassnahmen Abwasserreinigungsanlage

Für den Ersatz der Beckenkronenheizung im Nachklärbecken, der Ansteuerung der Schlammabgabepumpe, der Steuerung des Überschussschlamm-Eindickers sowie für Planerleistungen hat der Gemeinderat einen Kredit von 140'000 Franken genehmigt. Die Werterhaltungsmassnahmen sind im Budget 2024 eingestellt.

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Genehmigung Beleuchtender Bericht Jahresrechnung 2023
  • Genehmigung Beleuchtender Bericht Erweiterungsbau Notunterkunft Ohringen
  • Anstellung von Lea Ott als Geschäftsbereichsleiterin Bau und Infrastruktur

Bauwesen

Folgende Baubewilligung wurde erteilt:

  • Molnar, Laszlo und Larisa - Baubewilligung für Revisionsprojekt betreffend Grundriss- und Fassadenänderungen mit Einbau Dachgaube und Wohnraumerweiterung, Welsikonerstrasse 61

Folgende Baubewilligung wurde verweigert:

  • Salt Mobile SA + Swiss Infra Services SA - Bauverweigerung für Mobilfunkantennenanlage auf Mehrfamilienhaus (Gebäude Nr. 560), Seestrasse 10 + 12
Reutlingerstrasse 3 und 5