Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 18. August 2025

20. August 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2025 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Gesamtrevision kommunaler Richtplan Verkehr

Der kommunale Gesamtplan der Gemeinde Seuzach umfasst den Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplan sowie den Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen. Er wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 11. April 1984 genehmigt. Die kommunale Richtplanung wurde im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung überprüft und an die heutigen Bedürfnisse angepasst.

Der kommunale Richtplan Verkehr konkretisiert zum einen die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans. Zum anderen enthält er die kommunalen verkehrlichen Festlegungen und ist nach der kantonalen Genehmigung behördenverbindlich – auch für den Kanton. Damit ist er ein zentrales Instrument für die Belange des Verkehrs in nachgelagerten Planungen und Verfahren, das heisst insbesondere für Nutzungs- und Sondernutzungsplanungen und damit auch für Baubewilligungen, Planungen für Strassen, Velo- und Fusswegnetze. Ausserdem erfüllt der kommunale Richtplan Verkehr bei der Abstimmung von Siedlung und Verkehr eine wichtige Aufgabe.

Als Grundlage für die anstehende Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung wurde für die Gemeinde ein räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet, das in die Themen Verkehr, Siedlung, Landschaft sowie öffentliche Bauten und Anlagen gegliedert ist. Hinsichtlich des Verkehrs sieht es vor, die Ortsdurchfahrten, inkl. Ortseingängen, im Sinne der Koexistenz gestalterisch aufzuwerten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit flächendeckende Langsamfahrzonen zu prüfen sowie das Radwegnetz und das Parkierungsangebot zu optimieren.

Aufgrund der Vorarbeiten zum räumlichen Entwicklungskonzept und der beabsichtigten Regelungsdichte in der kommunalen Richtplanung wird nur die Ausarbeitung des kommunalen Verkehrsplans angestrebt. Der bestehende Gesamtplan aus dem Jahr 1984 wird im vorliegenden Verfahren aufgehoben. Die räumliche Entwicklung von Siedlung und Landschaft der restlichen Gemeinde, der öffentlichen Bauten und Anlagen sowie der Versorgung lässt sich hinreichend durch die Revision der Nutzungsplanung steuern.

Der Gemeinderat hat für die Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung sowie für die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Vom 1. November bis 31. Dezember 2024 fanden die öffentliche Auflage der Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung, die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger sowie die Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung (ARE) statt. Im Vorprüfungsbericht vom 16. Dezember 2024 hat das ARE zur kommunalen Richtplanrevision Stellung genommen und darin 16 Anträge und Hinweise formuliert, die anschliessend behandelt wurden und in die Vorlage eingeflossen sind.

Im Wesentlichen werden im revidierten Richtplan Verkehr die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, die Fussweg- und Velowegverbindungen, die Langsamfahrzonen, die Umgestaltung des Strassenraums sowie die Parkierung im öffentlichen Interesse festgelegt. Wo der Richtplan Verkehr Fuss- und Velonetze bezeichnet, gilt ein besonderes Augenmerk der Verkehrssicherheit, die im Rahmen von Projekten weiter zu erhöhen ist. Die kommunalen Festlegungen im Richtplan Verkehr werden mit dem Beschluss durch die Stimmbevölkerung behördenverbindlich. Die Ziele und Absichten, die im Richtplantext verankert sind, gelten als Auftrag an den Gemeinderat. Dieser soll bei seinen Entscheidungen darauf achten und die ihm verfügbaren Mittel so einsetzen, dass die Verkehrsentwicklung auf dem Gemeindegebiet im geplanten Sinne erfolgt.

Der Gemeinderat hat die Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Verkehr genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 3. November 2025 verabschiedet.

 

Gesamtrevision kommunale Nutzungsplanung

Die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) stammt aus dem Jahr 1993 und wurde zwischenzeitlich mehrfach teilrevidiert. Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) sollen die Richt- und Nutzungsplanungen periodisch, spätestens jedoch nach fünfzehn Jahren überprüft und an geänderte Verhältnisse angepasst werden (§ 15 und 21 RPG). Für die Gemeinden ergibt sich daraus der Auftrag, ihre Ortsplanung regelmässig zu überprüfen, geänderten kommunalen Verhältnissen anzupassen und auf die übergeordneten Vorgaben abzustimmen. Für die Überarbeitung der BZO hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

In Seuzach hält der Siedlungsdruck an. Die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und des revidierten kantonalen Richtplans schränken Einzonungen von Siedlungsgebiet stark ein. Zusätzlicher Wohn- und Gewerberaum muss deshalb grundsätzlich durch Umnutzung und Verdichtung entstehen.

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

  • Harmonisierung der Baubegriffe
  • Einführung der Grünflächenziffer
  • Qualitätsorientierte Siedlungsentwicklung mithilfe einer Überarbeitung der Zentrumszone sowie der Einführung des Ergänzungsplans Zentrum und Gestaltungsplanpflichten
  • Einführung von Kernzonenplänen
  • Konkretisierung von allgemeinen Bauvorschriften aus dem Vollzug
  • Anpassung der Regelung für Fahrzeugabstellplätze

Der Zonenplan wurde überprüft und bereinigt. Erwähnenswert sind:

  • Erweiterung Zentrumszone entlang Breitestrasse sowie Teil der Strehlgasse (Coop, EKZ Eltop)
  • Einführung Wohnzone 2.8 in der zweiten Bautiefe des Zentrums anstelle einer Zentrumszone
  • Einführung Gestaltungsplanpflichten im Zentrum (Eckpunkte, Einfahrten ins Zentrum)
  • Einführung Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2.8 entlang Strehlgasse auf Seite der Stationsstrasse
  • Einführung Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2.4 an der Stationsstrasse (Restaurant La Stazione und Optik Sonderer/Mode Ursula Rusch)
  • Umzonung Reservezone beim Kirchhügel in Landwirtschaftszone

Vom 1. November bis 31. Dezember 2024 fanden die öffentliche Auflage der Gesamtrevision der Nutzungsplanung und die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger sowie die Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung (ARE) statt. Eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat die Einwendungen geprüft und wo sinnvoll und zweckmässig in die Vorlage aufgenommen.

Der Gemeinderat hat die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung genehmigt und zu-handen der Gemeindeversammlung vom 3. November 2025 verabschiedet.

 

Sanierung Grundstrasse und Ersatz Wasserleitung

Die Grundstrasse wird im Abschnitt Gotthelfstrasse bis Liegenschaft Nr. 30 umfassend saniert. Vorgesehen sind der Ersatz der alten Wasserleitung aus dem Jahr 1965, die Erneuerung der Strassenbeläge sowie Sanierungsarbeiten an der Strassenentwässerung. Die neue Leitung mit grösserem Durchmesser verbessert die Versorgungssicherheit und passt sich an die Dimensionen der Hauptleitung an.

Im Zuge der Arbeiten werden auch der Strassenoberbau erneuert, Randabschlüsse ersetzt und ein Teil der Strassenentwässerung saniert. Da auch die EKZ im Projektperimeter einen Ausbau planen, werden zusätzlich die Trottoir-Beläge ersetzt.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 525'000 Franken. Die Arbeiten an der Wasser- und Abwasserleitung sind für Herbst 2025 vorgesehen. Die Strassenbauarbeiten folgen im Frühling 2026.

 

Projektierungskredit Sanierung Seebühlstrasse

Die Seebühlstrasse weist im Abschnitt zwischen Birch- und Reutlingerstrasse erhebliche Schäden am Belag, Gehweg, an den Randabschlüssen sowie in der Entwässerung auf. Auch die Wasserleitung und der Abwasserkanal aus dem Jahr 1964 haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht.

Der Gemeinderat hat für die Projektierung und Submission einen Kredit von 46'100 Franken bewilligt. Da die Baukosten auf rund 1,22 Mio. Franken geschätzt werden, legt der Gemeinderat das ausgearbeitete Projekt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vor.

 

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Festsetzung der Steuergrundlagen für das Budget 2026
  • Fällbewilligung für eine Hagebuche auf dem Grundstück Kat.Nr. 2918
 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Anlagestiftung der Migros-Pensionskasse - Baubewilligung für Umbau Mehrfamilienhäuser mit Anbau Wintergarten und Balkonerweiterung, Ausbau Estrich mit Einbau Dachflächenfenster sowie Neubau Velounterstand und Parkplätze, Breitestrasse 38 und Birchstrasse 16
  • Autogrill Schweiz AG + Tamoil SA - Baubewilligung für Umbau Autobahnraststätte Forrenberg Nord mit Teilabbruch und Neubau Restaurant und Verkaufsladen, Abbruch und Neubau Tankstelle sowie Erstellung überdachte E-Ladestation und 2 Trafostationen, Sportplatzstrasse 60, 62 + 64
  • Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal - Baubewilligung für Neubau Kirchgemeindehaus mit Tiefgarage und Sanierung bestehendes Pfarrhaus (überkommunal inventarisiertes Objekt), Kirchgasse 17
  • Immo-Nord AG Seuzach - Baubewilligung für Neubau Lagergebäude für Reifenlager, Erlenstrasse 24.2, Oberohringen
Seebühlstrasse