AHV-Zweigstelle
- Auskunftserteilung zur IV und AHV
- Abgabe Formulare und Weisungen zur IV und AHV
Öffnungszeiten
Mo 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.30 Uhr
Di - Do 08.30 - 11.30 / Nachmittag geschlossen
Fr 08.30 - 13.00 Uhr (durchgehend)
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
| Name |
|---|
| Frage |
|---|
|
Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und vorzeitig Pensionierte, Studierende, juristische Personen (AG, GmbH, Stiftung etc.) Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle; Fragebogen und Infoblatt verlangen. |
|
Ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des Rentenalters. Bei Berufstätigkeit ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres. |
|
Ja, die Beitragspflicht besteht auch für Nichterwerbstätige bis ins Rentenalter. |