Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 9. Juli 2026

16. Juli 2026

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Juli 2026 die folgenden Beschlüsse gefasst:

 

Neubau Primarschulhaus Rietacker: Freigabe der nächsten Projektphase

Nachdem die Stimmberechtigten dem Baukredit für den Neubau des Primarschulhauses Rietacker zugestimmt haben, kann die Umsetzung des Projekts weitergeführt werden. Der Gemeinderat gibt die nächsten Projektphasen frei und genehmigt die dafür erforderlichen Planerleistungen.

Die Projektorganisation wird für die nächste Phase weitergeführt und setzt weiterhin auf eine Kombination aus Projektausschuss, Projektteam sowie den Begleitgruppen "Nutzer" und "Betrieb". Diese Struktur hat sich in der bisherigen Planung bewährt und ermöglicht es, fachliche und praktische Anliegen frühzeitig in das Projekt einzubringen. Ergänzend wird eine neue Begleitgruppe Umwelt eingesetzt, in der Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Vereine und der Nachbarschaft mitwirken.

Ein besonderer Fokus liegt in der nächsten Projektphase auf der Kostenkontrolle. Der Generalplaner wird beauftragt, Möglichkeiten für weitere Kostenreduktionen aufzuzeigen. Der Gemeinderat bleibt für die strategischen und finanziellen Entscheide verantwortlich.

Mit der Freigabe der nächsten Projektphasen kann die Planung des neuen Primarschulhauses Rietacker termingerecht weitergeführt werden.

 

Bauherrenvertretung Neubau Primarschulhaus Rietacker

Für die weiteren Projektphasen des Neubaus des Primarschulhauses Rietacker wird die Projektbeweger GmbH weiterhin mit der Bauherrenvertretung beauftragt. Damit bleibt die fachliche Begleitung des Projekts auch in der nächsten Planungsphase gewährleistet.

Die Bauherrenvertretung unterstützt die Gemeinde insbesondere bei der Kontrolle von Kosten, Terminen und Qualität, prüft die Leistungen des Generalplaners kritisch und stellt sicher, dass die Interessen der Gemeinde sowie der genehmigte Baukredit berücksichtigt werden. Zudem begleitet sie den Gemeinderat und die Verwaltung bei wichtigen Projektentscheiden und weist frühzeitig auf mögliche Risiken hin.

Der Auftrag wird im freihändigen Verfahren gemäss kantonalem Beschaffungsrecht vergeben. Die Kosten betragen 68'000 Franken exklusive Mehrwertsteuer und inklusive Nebenkosten. Zusammen mit den bisherigen Honoraren beläuft sich die Gesamthonorarsumme auf 146'836.53 Franken.

Der Gemeinderat genehmigt den Planungskredit und erteilt der Projektbeweger GmbH den Auftrag mit Kostendach.

 

Werterhaltungsmassnahmen Abwasserreinigungsanlage

Für den Werterhalt der Abwasserreinigungsanlage sind 2026 verschiedene Massnahmen an der Rechenanlage, am Rechengebäude und am Sandfang vorgesehen. Die ursprüngliche Kostenschätzung von 327'000 Franken, exklusive Mehrwertsteuer, basierte auf Grobschätzungen. Nach der vertieften Projektierung und dem Einholen konkreter Offerten belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 357'822 Franken, exklusive Mehrwertsteuer.

Bei der Rechenanlage sollen der bestehende Rechen und die Steuerung ersetzt werden. Die über 20 Jahre alte Anlage hat ihre Lebensdauer erreicht. Gleichzeitig wird das Rechengebäude baulich instand gesetzt. Vorgesehen sind insbesondere die Sanierung des Flachdachs sowie notwendige Arbeiten an Fassade, Fenstern und Türen. Die Massnahmen berücksichtigen auch eine mögliche spätere Nutzung des Gebäudes im Zusammenhang mit einem Anschluss an Winterthur.

Beim Sandfang werden das Paddelrührwerk sowie die Sandaustragsleitung und die Schieber ersetzt. Zudem wird die Sandmulde erneuert. Damit geht der Leistungsumfang über die ursprünglich vorgesehene Revision des Rührwerks hinaus.

Die Mehrkosten von 30'822 Franken gegenüber dem Budget ergeben sich insbesondere aus der detaillierteren Projektierung und den konkreten Offerten sowie aus zusätzlichen bzw. erweiterten Massnahmen. Dazu gehören unter anderem der vollständige Ersatz der Steuerung, die Ausrüstung der Rechenanlage für einen möglichen künftigen Betrieb als geschlossenes System sowie der erweiterte Sanierungsumfang beim Sandfang. Zudem ist eine Reserve von drei Prozent für Unvorhergesehenes eingerechnet.

Für die Umsetzung der Massnahmen, einschliesslich Planerleistungen, hat der Gemeinderat einen Kredit von 357'822 Franken, exklusive Mehrwertsteuer, genehmigt. Die Mehrkosten von 30'822 Franken sind der Kompetenzsumme des Gemeinderats anzurechnen.

 

Neue Leistungsvereinbarung für Suchtprävention und Suchthilfe

Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Winterthur und den Gemeinden des Bezirks Winterthur-Land in den Bereichen Suchtprävention, Suchtberatung und Suchthilfe wird neu geregelt. Die bisherige Leistungsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2009 und wurde aufgrund veränderter fachlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen überarbeitet. Der Gemeindepräsidentenverband des Bezirks Winterthur hat die neue Vereinbarung genehmigt und den Gemeinden zur Unterzeichnung empfohlen.

Die Vereinbarung umfasst die Angebote Prävention und Frühintervention, Integrierte Suchthilfe Winterthur sowie die DAS-Anlaufstelle. Damit steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Bezirksgemeinden weiterhin ein umfassendes regionales Angebot zur Prävention, Beratung, Behandlung und Betreuung bei Suchtproblemen zur Verfügung.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Finanzierung: Neu beteiligen sich die Gemeinden solidarisch an sämtlichen Leistungen der Vereinbarung. Die Verteilung auf die teilnehmenden Gemeinden erfolgt entsprechend der Einwohnerzahl.

Die neue Regelung schafft verlässlichere Rahmenbedingungen für die Stadt Winterthur und die beteiligten Gemeinden.

 

Gemeindeanlässe 2027

Im Jahr 2027 werden folgende Gemeindeanlässe durchgeführt:

  • Neujahrs-Apéro, Sonntag, 10. Januar 2027, Kath. Kirche Seuzach
  • Multivision-Show, Donnerstag, 11. Februar 2027, Saal Zentrum Oberwis
  • Theater Kanton Zürich, Samstag, 19. Juni 2027, Arena Sekundarschulhaus Halden
  • Bundesfeier, Sonntag, 1. August 2027, Gelände Tennis-Club Rolli Seuzach
  • Open-Air Kino, Freitag, 20. August 2027, Schwimmbad Weiher
  • Jubilarenkonzert, Sonntag, 19. September 2027, Saal Zentrum Oberwis
  • Neuzuzügeranlass und Avner Märt, Sonntag, 31. Oktober 2027, Saal Zentrum Oberwis
  • Märli, Sonntag, 21. November 2027, Saal Zentrum Oberwis
  • Adventsanlass, Mittwoch, 1. Dezember 2027, Rössli-Park

 

Weiteres Beschlussgeschäft

Zudem wurde folgendes Geschäft behandelt:

  • Abnahme Revisionsbericht Krankenversicherungsgesetz-Prüfung 2025

 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Gemeinde Seuzach - Baubewilligung für Schulraumprovisorium (10 Container) sowie Einbau Splitgeräte Heizung / Klima, 1. Revisionsprojekt (Verlängerung Bewilligung), Ohringerstrasse 16
  • Gemeinde Seuzach - Baubewilligung für Personenunterstand für Bushaltestelle, Winterthurerstrasse
  • L + B AG, HGV - Baubewilligung für Abbruch Einfamilienhäuser sowie Neubau 1 Doppeleinfamilienhaus und 3 Reiheneinfamilienhäuser mit Tiefgarage, Reutlingerstrasse 48 + 50, 2. Revisionsprojekt
  • Lienhard, Herbert und Claudia - Baubewilligung für Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Seebühlstrasse 24a
  • Maurer, Tobias - Baubewilligung für Abbruch und Neubau Einfamilienhaus mit Pool, Heimensteinstrasse 21
Kläranlage Seuzach