Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 1. Oktober 2026

9. Oktober 2026

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2026 die folgenden Beschlüsse gefasst:

 

Erneuerungswahlen Friedensrichteramt 2027 bis 2033

Im Frühjahr 2027 finden turnusgemäss die Erneuerungswahlen des Friedensrichteramts für die Amtsdauer 2027 bis 2033 statt. Der 1. Wahlgang wurde auf den 28. Februar 2027, der 2. Wahlgang auf den 6. Juni 2027 festgelegt.

Für die Erneuerungswahlen findet ein Vorverfahren statt. Die Wahlanordnung wurde am Donnerstag, 8. Oktober 2026, amtlich publiziert. Wahlvorschläge sind mit dem offiziellen Formular bis spätestens Dienstag, 17. November 2026, 16.00 Uhr, einzureichen.

Nach Ablauf der ersten Frist von 40 Tagen werden die eingegangenen Wahlvorschläge veröffentlicht. Anschliessend läuft eine Nachfrist von sieben Tagen, in der Vorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden können.

Weitere Informationen zu den Erneuerungswahlen für das Friedensrichteramt sind auf www.seuzach.ch/erneuerungswahlen aufgeschaltet.

 

Kreditgenehmigung und Auftragsvergabe Mehrwertberechnungen

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erhalten verschiedene Grundstücke zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Entsteht dadurch ein planungsbedingter Mehrwert, unterliegt dieser grundsätzlich der Mehrwertabgabe.

Für 19 Grundstücke lässt die Gemeinde den Mehrwert individuell schätzen. Davon betroffen sind 18 Grundstücke im Gebiet des neuen Ergänzungsplans Zentrum sowie ein Grundstück, das in die Kernzone umgezont wird. Aufgrund der besonderen Planungssituation reichen die standardisierten Berechnungsmodelle für diese Grundstücke nicht aus.

Der Gemeinderat hat den Auftrag an die Wüest Partner AG, Zürich, vergeben. Ausschlaggebend waren das auf die betroffenen Grundstücke abgestimmte Angebot, die vorgesehene Ortsbesichtigung und das wirtschaftliche Preisangebot. Für die Schätzungen sowie die erforderlichen Grundbuchauszüge hat der Gemeinderat einen Kredit von insgesamt 17'500 Franken bewilligt. Die nicht budgetierte Ausgabe wird gemäss Art. 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderats angerechnet.

 

Vernehmlassungsantwort Verkehr '45

Der Gemeinderat hat zur Bundesvorlage "Verkehr '45" Stellung genommen. Diese bündelt die Weiterentwicklung von Bahn, Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr. Der Gemeinderat begrüsst die gemeinsame Betrachtung, fordert jedoch eine bessere Abstimmung der Verkehrsprojekte untereinander und mit der Siedlungsentwicklung. Bereits weit fortgeschrittene und aufeinander abgestimmte Vorhaben dürfen durch die neue Priorisierung nicht gefährdet werden.

Für Seuzach stehen insbesondere der Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen und die damit verbundenen Ergänzungsmassnahmen im Bahnkorridor Zürich–Winterthur im Vordergrund. Diese sollen ohne weitere Verzögerungen finanziert und umgesetzt werden. Zudem fordert der Gemeinderat, die Haltestelle Grüze Nord im Ausbauschritt 2035 zu belassen und die Planung am Bahnhof Oberwinterthur ohne Unterbruch fortzusetzen.

Bei der A1 setzt sich der Gemeinderat dafür ein, die Planung zur Engpassbeseitigung an der Umfahrung Winterthur weiterzuführen. Eine leistungsfähige Lösung kann dazu beitragen, den Ausweich- und Schleichverkehr durch Seuzach zu reduzieren.

 

Vernehmlassungsantwort Revitalisierungsplanung Fliessgewässer

Der Gemeinderat hat zum Entwurf der kantonalen Revitalisierungsplanung für die Jahre 2027 bis 2047 Stellung genommen. Er unterstützt die ökologische Aufwertung der Gewässer grundsätzlich. Dabei sollen die Anliegen der Landwirtschaft, der Siedlungsentwicklung und der bestehenden Infrastrukturen angemessen berücksichtigt werden.

Den vorgeschlagenen prioritären Abschnitt am Heimensteinerbächli beantragt der Gemeinderat aus der Planung zu streichen. Gründe dafür sind die unzuverlässige Wasserführung, mögliche Beeinträchtigungen des Drainagesystems und der Verlust wertvoller Landwirtschaftsflächen. Stattdessen schlägt er den Welsikonerbach für den Zeitraum 2029 bis 2032 vor. Dieser bietet dank seiner stabileren Wasserführung und der Nähe zum Naturschutzgebiet Weier gute Voraussetzungen, um Lebensräume zu vernetzen, den Hochwasserschutz zu verbessern und den Naherholungsraum aufzuwerten.

Am Chrebsbach sollen der Abschnitt zwischen dem Alterszentrum im Geeren und der ARA Seuzach sowie der Bereich der heutigen Kläranlage dem Zeitraum 2033 bis 2036 zugeordnet werden. Bei der Kläranlage soll eine Revitalisierung im Zusammenhang mit dem geplanten Anschluss an die ARA Hard in Winterthur und dem anschliessenden Rückbau geprüft werden.

Eine weitere Aufwertung ist im Bereich der heutigen Agrola-Tankstelle vorgesehen. Im Rahmen der Zentrumsentwicklung soll geprüft werden, ob der teilweise eingedolte Chrebsbach offengelegt und naturnah gestaltet werden kann.

Die kantonale Planung legt die strategischen Schwerpunkte fest. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt erst in späteren Projekten unter Einbezug der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie der zuständigen Fachstellen.

 

Kauf Gewerberäumlichkeiten Birchstrasse 4

Die Räumlichkeiten des Betreibungs- und Gemeindeammannamts an der Birchstrasse 4 sollen für 1,1 Millionen Franken ins Eigentum der Gemeinde übergehen. Der Kauf umfasst eine Hauptnutzfläche von 258 Quadratmetern und drei Tiefgaragenplätze. Über den Erwerb und den erforderlichen Kredit entscheidet die Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2026.

Ursprünglich war vorgesehen, die Räume zunächst für fünf Jahre zu mieten und den Kaufentscheid spätestens Ende 2028 der Gemeindeversammlung vorzulegen. Durch die vorzeitige Zusammenlegung der Betreibungskreise Seuzach und Elgg zeichnet sich inzwischen ein langfristiger Bedarf am Standort ab. Die Räumlichkeiten haben sich im Betrieb bewährt und ermöglichen eine effiziente und sichere Aufgabenerfüllung.

Die vereinbarten Kaufkonditionen gelten weiterhin. Angesichts der langfristigen Nutzung erachtet der Gemeinderat den Erwerb gegenüber einer Fortführung des Mietverhältnisses als wirtschaftlich vorteilhafter. Er beantragt deshalb der Gemeindeversammlung, dem Kauf zuzustimmen und den Standort damit dauerhaft zu sichern.

 

Seuzi Zytig wird künftig bei printimo gedruckt

Ab Januar 2027 übernimmt die Winterthurer Druckerei printimo (Optimo Service AG) den Druck der Seuzi Zytig. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die kommenden vier Jahre bis Ende 2030 vergeben. Der seit 2023 durchgehende Vierfarbendruck wird beibehalten.

Im Einladungsverfahren reichten fünf Druckereien aus der Region ein Angebot ein. Printimo überzeugte mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Gedruckt wird in Winterthur. Das Unternehmen ist zudem Mitglied des Gewerbevereins Seuzach.

 

LED-Beleuchtung für das Feuerwehr- und Werkgebäude

Die Beleuchtung im Feuerwehr- und Werkgebäude an der Strehlgasse 1–5 wird durch LED-Leuchten ersetzt. Die bestehende Anlage ist veraltet, Ersatzröhren sind nicht mehr erhältlich. Zudem fallen zunehmend Leuchten aus, sodass eine ausreichende und gleichmässige Ausleuchtung nicht mehr gewährleistet ist.

Für die Umrüstung hat der Gemeinderat einen budgetierten Kredit von 120'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer freigegeben. Von drei eingeholten Angeboten ist jenes der Lextho GmbH zu diesem Betrag das wirtschaftlich günstigste.

 

Neuer Vertrag für Kremationsdienstleistungen mit Winterthur

Die Zusammenarbeit mit der Stadt Winterthur bei Kremationen wird auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt. Der Gemeinderat hat den neuen Rahmenvertrag mit Inkrafttreten per 1. Januar 2027 genehmigt. Er ersetzt den bisherigen Vertrag aus dem Jahr 2004 und berücksichtigt die überarbeiteten Bestimmungen des Winterthurer Bestattungs- und Friedhofwesens.

Neu muss die Gemeinde die anordnungsberechtigten Personen über die vorgesehene Weiterverwertung medizinischer Implantate und anderer wiederverwertbarer körperfremder Stoffe sowie über ihr Widerspruchsrecht informieren.

Die Preise richten sich künftig nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Stadt Winterthur. Der bisherige Mengenrabatt von acht Prozent entfällt. Gemäss dem vorliegenden Gebührenentwurf kostet eine Kremation ab 2027 inklusive Mehrwertsteuer 572.95 Franken. Für die Gemeinde werden jährliche Mehrkosten von rund 1400 Franken erwartet.

 

Weiteres Beschlussgeschäft

Zudem wurde folgendes Geschäft behandelt:

  • Patenterteilung zur Führung einer Gastwirtschaft mit Alkoholausschank und Verkauf gebrannter Wasser - Restaurant Geerenpark - Eggert, Philipp

 

Bauwesen

Folgende Baubewilligung ist erteilt worden:

  • Sunrise GmbH - Baubewilligung Nr. 2026-0035 für Verschiebung bestehende Mobilfunkanlage, Deisrütistrasse 6, Oberohringen
Bahnhof Seuzach