Baugesuch ordentliches Verfahren

Das ordentliche Verfahren gilt für grössere Bauprojekte, bei denen auch Interessen von Dritten (Nachbarn, Natur- und Heimatschutzverbände usw.) berührt werden könnten. Das Vorhaben ist deshalb mit einem Baugespann auszustecken. Es wird in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Seuzach ausgeschrieben.

Füllen Sie das Baugesuch aus und senden Sie es mit den erforderlichen Unterlagen in mindestens dreifacher Ausführung an die Abteilung Hochbau, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Sie können das Gesuch auch persönlich am Schalter der Abteilung Hochbau, 1. OG, abgeben.

Beachten Sie auch die Wegleitung für das Bauen sowie der Leitfaden Baumassenziffer.

Zugehörige Objekte

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