Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Über das Verfahren der erleichterten Einbürgerung können Sie sich auf der Website des Kanton Zürich informieren. Ob Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen und finden Sie mit dem online Fragebogen "Kann ich mich einbürgern lassen?" ebenfalls ganz einfach heraus.

Verfahren

Im erleichterten Verfahren ist der Bund (Staatssekretariat für Migration SEM) für den Einbürgerungsentscheid zuständig. Es muss mit einer Verfahrensdauer von ungefähr 2 Jahren gerechnet werden.

Im Laufe des Verfahrens werden Sie für ein persönliches Gespräch auf die Gemeindeverwaltung eingeladen. In diesem Gespräch werden sämtliche bürgerrechtsrelevante Aspekte abgeklärt, unter anderem auch die Kenntnisse über die Schweiz (Geographie, Geschichte, Politik und Gesellschaft).

Sofern Sie eingebürgert werden, übernehmen Sie die Kantons- sowie Gemeindebürgerrechte Ihrer Ehepartnerin / Ihres Ehepartners.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf können Sie dem untenstehenden Merkblatt entnehmen.

Verfahrenskosten Bund, Kanton und Gemeinde

Bei der erleichterten Einbürgerung werden nur vom Bund Gebühren erhoben. Durch die Beschaffung der verlangten Unterlagen wie Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszug, Bescheinigung des Steueramtes etc. entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

 

 

Kinder
(bis 18 Jahre)

Einzelperson
 

Gemeindegebühren

-

-

Kantonsgebühren

-

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Bundesgebühren

CHF 650

CHF 900

Total

CHF 650

CHF 900

Zuständige Stellen für die erleichterte Einbürgerung

Im erleichterten Verfahren ist der Bund für den Einbürgerungsentscheid zuständig. In der Gemeinde Seuzach sind die Einwohnerdienste für die Einbürgerungen zuständig. Das Gesuchformular können Sie direkt online Bestellen oder bei uns am Schalter beziehen. Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Einwohnerdienste Seuzach 

Staatssekretariat für Migration SEM


Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an das Staatssekretariat für Migration SEM.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt zum Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung (PDF, 135 kB) Download 0 Merkblatt zum Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung