
Gesuch um Bewilligung einer temporären Strassensperrung
Vorübergehende Sperrungen von Gemeindestrassen – etwa für Spezialtransporte, Kranarbeiten oder Strassenfeste – benötigen eine Bewilligung.
Das Gesuch für die Bewilligung einer temporären Strassensperrung ist mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Sperrung bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Dem Gesuch ist ein Katasterplan mit eingezeichneter Lage beizulegen.
Katasterplan
Über das Geoportal können Sie einen Katasterplan ausdrucken.
Zugehörige Objekte
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Gesuch um Bewilligung einer temporären Strassensperrung (PDF, 100.13 kB) | Download | 0 | Gesuch um Bewilligung einer temporären Strassensperrung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 052 320 40 41 | sicherheit@seuzach.ch |
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Gesellschaft und Sicherheit | 052 320 40 40 |