Erneuerungswahlen des/der Friedensrichter/in 2027 bis 2033
Nächstes Jahre stehen in Seuzach und auch allen anderen Städten und Gemeinden des Kantons Zürich die Gesamterneuerungswahlen für die Besetzung der Friedensrichterämter für die Amtsdauer 2027 bis 2033 an.
Termine
Für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichter/in sind folgende Termine zu beachten:
| Donnerstag, 8. Oktober 2026 | Publikation Wahlanordnung und Eröffnung der 40 Tage-Frist für Wahlvorschläge (§49 Abs. 1 GPR) |
| Dienstag, 17. November 2026 |
Ende der 1. Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge |
| Freitag, 27. November 2026 | Publikation der Wahlvorschläge und Eröffnung der 2. Frist von 7 Tagen für Änderungen der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Montag, 7. Dezember 2026 | Ende der 2. Frist für die Änderung der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Montag, 14. Dezember 2026 | Publikation der definitiven Wahlvorschläge, wenn während der 2. Frist Änderungen / zusätzliche Kandidaten eingegangen sind |
| Freitag, 29. Januar 2027 | Verteilung Wahlmaterial |
| Sonntag, 28. Februar 2027 | Wahlsonntag (1. Wahlgang) |
| Montag, 1. März 2027 | Publikation Ergebnisse 1. Wahlgang und Beginn der 10 Tage-Frist für Rückzüge der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Donnerstag, 11. März 2027 | Ende der Frist für die Rückzüge der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Sonntag, 6. Juni 2027 | Wahlsonntag (allfälliger 2. Wahlgang) |
Wer ist wählbar?
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Wahlvorschläge einreichen
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können im Gemeindehaus bei den Zentralen Dienste oder online (siehe unten) bezogen werden.
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Friedensrichteramt - Erneuerungswahlen Amtsdauer 2027 - 2033 - Formular Wahlvorschlag 1. Frist (PDF, 81 kB) | Download | 0 | Friedensrichteramt - Erneuerungswahlen Amtsdauer 2027 - 2033 - Formular Wahlvorschlag 1. Frist |