Wasserzähler - Ablesung

Bei Handänderungen (Eigentümerwechsel) unter dem Jahr wird keine Zwischenabrechnung durch die Gemeinde vorgenommen. Die Wasserrechnung für das gesamte Jahr wird im darauffolgenden Januar dem neuen Eigentümer zugestellt.

Bitte geben Sie unter Verbraucher den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin und unter Adresse die betreffende Liegenschaft an.

Bei Rückfragen zur Zählerablesung melden Sie sich bitte bei der Abteilung Tiefbau.

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