Revision der Bau- und Zonenordnung - öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2024 die Revision der Richt- und Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) zuhanden der Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung sowie zur Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung nach § 7 PBG verabschiedet. Im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 PBG wird die öffentliche Auflage während 60 Tagen, d.h. vom 1. November 2024 bis und mit 31. Dezember 2024 angeordnet. Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger erfolgt ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024.
Die öffentliche Planauflage findet vom 1. November 2024 bis und mit 31. Dezember 2024 über die digitale Plattform Mitwirken Seuzach oder während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus (Abteilung Hochbau, 1. OG) statt.
Während der Auflagefrist kann sich jeder zur Vorlage äussern. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten; sie sind bis spätestens 31. Dezember 2024 dem Gemeinderat Seuzach einzureichen.