Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 31. Oktober 2024
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Kreditgenehmigung für Bauprojekt Tagesstrukturen Ohringen
Die Firma Raumziel AG hat ein Vorprojekt für einen neuen Standort der Tagesstrukturen in Oberohringen ausgearbeitet. Das Projekt sieht ein zweigeschossiges Gebäude vor, in welchem neben dem geplanten Hort auch Räumlichkeiten für einen zusätzlichen Kindergarten geschaffen werden können.
Der geplante Hort- und Kindergartenstandort ist Teil eines privaten Bauprojektes. Für die erforderliche Projektänderung hat der Gemeinderat die Firma Raumziel AG beauftragt und einen Kredit von 15'000 Franken, inkl. MWST. genehmigt. Die Kosten werden der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet.
Sanierung Strassenbeleuchtung Winterthurerstrasse
Das Tiefbauamt des Kantons Zürich hat die Strassenbeleuchtung an der Winterthurerstrasse im Abschnitt Ortseingang Seuzach bis Stadtgrenze Winterthur ausser Betrieb genommen.
Basierend auf dem Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich werden Staatsstrassen nur noch in besiedelten Gebieten beleuchtet. In weniger oder unbesiedelten Gebieten werden die Beleuchtungsanlagen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer ersatzlos demontiert.
Eine Sanierung der Strassenbeleuchtung und ein Weiterbetrieb durch die Gemeinde ist laut der kantonalen Fachstelle möglich. Dies bedingt eine Mastkontrolle, einen Korrosionsschutzanstrich im Fussbereich sowie einen Leuchtenwechsel auf LED mit einer Lichtsteuerung und einem verkehrsabhängigen Dimmprofil.
Gemäss Offerte des EKZ belaufen sich die Sanierungskosten für diesen Abschnitt auf rund 43'000 Franken, inkl. MWST. Bei den jährlich wiederkehrenden Strom- und Unterhaltskosten mit ca. 650 Franken zu rechnen. Aufgrund von zahlreichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung erachtet der Gemeinderat eine Sanierung als angezeigt und hat den entsprechenden Kredit genehmigt.
Die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich im Januar durch das EKZ ausgeführt. Beim Kanton wurde eine vorzeitige Wiedereinschaltung mit den bestehenden Leuchtmitteln beantragt.
Genehmigung Pflichtenheft für Generelles Kanalisationsporjekt (GEP)
Mit Beschluss vom 17. August 2023 hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Ingesa AG beauftragt, das Pflichtenheft sowie die Teilprojekte Anlagenkataster und Fremdwasser für den generellen Entwässerungsplan (GEP) zu erarbeiten. Das Pflichtenheft gibt Auskunft über die Projektorganisation, die Kompetenzen und die zu überarbeitenden Teilprojekte sowie deren Kosten. Das Pflichtenheft wurde genehmigt und dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zur Genehmigung eingereicht.
Teuerungsausgleich 2025
Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt jeweils gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Ende August die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest. Mit Beschluss vom 25. September 2024 hat der Regierungsrat beschlossen, dem Kantonspersonal den Teuerungsausgleich von 1.1 % auszurichten.
Gestützt auf § 41 Personalverordnung gelten die für das Staatspersonal anwendbaren Beschlüsse über generelle Teuerungszulagen und Reallohnerhöhungen in der Regel auch für das Personal der Gemeinde. Dem nach kantonaler Lohntabelle besoldeten Gemeindepersonal wird ab 1. Januar 2025 eine Teuerungszulage von 1.1 % ausgerichtet. Der Teuerungsstand gilt damit als ausgeglichen. Die Behörden- und Funktionärsentschädigungen bleiben gemäss Art. 7 Entschädigungsverordnung unverändert.
Weitere Beschlussgeschäfte
Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:
- Genehmigung Beleuchtende Berichte für Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024
- Ersatz Wasserleitung Leberen / Hummel 3. Etappe - Arbeitsvergaben
Bauwesen
Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:
- Baugesellschaft Heimenstein c/o Hinzer Architektur AG – Baubewilligung für Umbau Ökonomiegebäude (Gebäude Nr. 1326) mit Sanierung Wohnungen (inventarisiertes Objekt), Heimenstein 5 + 7
- Gemeinde Seuzach – Baubewilligung für Neugestaltung Spielplatz Obstgarten, bei Obstgartenstrasse 5 + 11
- Schläpfer, Bruno und Therese – Baubewilligung für Abbruch Einfamilienhaus und Neubau 2 Einfamilienhäuser, Erdbühlstrasse 4