Jahresbericht 2025 der Wasserversorgung Seuzach
Die Verordnung des Eidgenössische Departement des Innern (EDI) über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen verlangt, dass die jeweiligen Gemeinden die Wasserbezüger mindestens einmal pro Jahr über die Qualität des Trinkwassers informiert.
Diese Informationspflicht beschränkt sich auf das Trinkwasser im Verteilnetz.
Für die Qualität im Hausinnern (ab Wassermesser) ist der Hauseigentümer verantwortlich.
Im Jahresbericht werden die wichtigsten Aussagen über das Wasserjahr 2025 zusammengefasst.
Gemeinde Seuzach
Abteilung Tiefbau
Zugehörige Objekte
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| Wasserversorgung Seuzach - Jahresbericht 2025 (PDF, 293 kB) | Download | 0 | Wasserversorgung Seuzach - Jahresbericht 2025 |