Aufhebung Feuerverbot in Seuzach

28. August 2026
Aufgrund der Niederschläge und der tieferen Temperaturen wird das Allgemeine Feuer-verbot auf dem Gemeindegebiet Seuzach am 28. August 2026 um 09.00 Uhr aufgehoben. Weiterhin bestehen bleibt das absolute Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Aufgrund der akuten Brandgefahr, auch im Zusammenhang mit dem 1. August, hat der Gemeindepräsident am 17. Juli 2026 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Seuzach verfügt. Die aufgetretenen Niederschläge und die deutlich tieferen Temperaturen haben insbesondere ausserhalb des Waldes zu einer Entspannung der Situation geführt. Die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden hat deutlich abgenommen.

In Absprache mit den Nachbargemeinden und auf Empfehlung des Operationsbereichs Waldbrand (Kanton Zürich, Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Stadt Zürich, Stadt Winterthur und Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich) wird das allgemeine Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Seuzach am 28. August 2026 um 09.00 Uhr aufgehoben.

Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Zürich gilt nach wie vor. Es ist darum weiterhin verboten, im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z. B. auf befestigten Plätzen).