Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die im massgeblichen Rechtstitel (Scheidungsurteil, Unterhaltsvertrag) festgesetzte Unterhaltsforderung.

Für die Prüfung und Berechnung des Anspruchs auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder steht Ihnen das Jugendsekretariat Winterthur, Alimentenbevorschussung, St. Gallerstrasse 42, 8400 Winterthur, Tel. 052 266 90 90, zur Verfügung.

Das Jugendhilfegesetz und die Verordnung zum Jugendhilfegesetz können Sie unter Gesetzessammlung des Kantons Zürich herunterladen.

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