DienstleistungenErleichtertes Einbürgerungsverfahren
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Über das Verfahren der erleichterten Einbürgerung können Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden, die
Voraussetzungen Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung? Sie können es mit dem Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich unverbindlich herausfinden. Verfahren Im erleichterten Verfahren ist der Bund (Staatssekretariat für Migration SEM) für den Einbürgerungsentscheid zuständig. Es muss mit einer Verfahrensdauer von ungefähr 2 Jahren gerechnet werden. Im Laufe des Verfahrens werden Sie für ein persönliches Gespräch auf die Gemeindeverwaltung eingeladen. In diesem Gespräch werden sämtliche bürgerrechtsrelevante Aspekte abgeklärt, unter anderem auch die Kenntnisse über die Schweiz (Geographie, Geschichte, Politik und Gesellschaft). Sofern Sie eingebürgert werden, übernehmen Sie die Kantons- sowie Gemeindebürgerrechte Ihrer Ehepartnerin / Ihres Ehepartners. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf können Sie dem untenstehenden Merkblatt entnehmen. Verfahrenskosten Bund, Kanton und Gemeinde Bei der erleichterten Einbürgerung werden nur vom Bund Gebühren erhoben. Durch die Beschaffung der verlangten Unterlagen wie Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszug, Bescheinigung des Steueramtes etc. entstehen jedoch noch zusätzliche Kosten.
Zuständige Stellen für die erleichterte Einbürgerung Im erleichterten Verfahren ist der Bund für den Einbürgerungsentscheid zuständig. In der Gemeinde Seuzach sind die Einwohnerdienste für die Einbürgerungen zuständig. Das Gesuchformular können Sie direkt online Bestellen oder bei uns am Schalter beziehen. Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Staatssekretariat für Migration SEM
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an das Staatssekretariat für Migration SEM. Dokument Merkblatt_zum_Verfahrensablauf_der_erleichterten_Einburgerung.pdf (pdf, 138.2 kB) Online-Dienste
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