Begehren Baurechtsentscheid
Wer Einwände gegen ein Bauprojekt hat, muss innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung beim Gemeinderat, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, schriftlich die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen. Wer den Baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 052 320 40 10 | hochbau@seuzach.ch |