Das Anzeigeverfahren gilt für kleinere Bauvorhaben wie z.B. Vordächer, Dachflächenfenster, Veränderungen von Fassadenöffnungen, Mauern und Einfriedigungen, usw. Beim Anzeigeverfahren dürfen keine Rechte Dritter berührt werden oder es ist deren Einverständnis nachgewiesen. Das Projekt muss weder ausgeschrieben noch ausgesteckt werden.
Beachten Sie auch die Wegleitung.
Füllen Sie das Baugesuch aus und senden Sie es in dreifacher Ausführung an die Abteilung Hochbau, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Sie können das Gesuch auch persönlich am Schalter der Abteilung Hochbau, 1. OG, abgeben.