Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die im massgeblichen Rechtstitel (Scheidungsurteil, Unterhaltsvertrag) festgesetzte Unterhaltsforderung.

Für die Prüfung und Berechnung des Anspruchs auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder steht Ihnen das Amt für Jugend und Berufsberatung, Alimentenhilfe, Ausstellungsstrasse 88, 8090 Zürich, Tel. 043 259 90 90, Mail: alimente@ajb.zh.ch zu Verfügung. Website: Alimentenhilfe | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Das Jugendhilfegesetz und die Verordnung zum Jugendhilfegesetz können Sie unter Gesetzessammlung des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. herunterladen.

Zugehörige Objekte