Grabplatzgesuch
Verstorbene, welche den letzten Wohnsitz in der Gemeinde Seuzach hatten oder Bürger der Gemeinde Seuzach sind haben Anspruch auf einen Grabplatz auf dem Friedhof Seuzach.
Auswärtige (auch Ortsbürger ohne Wohnsitz in Seuzach) benötigen für die Beisetzung auf dem Friedhof Seuzach eine schriftliche Bewilligung vom Bestattungsamt Seuzach. Bei der Prüfung des Gesuchs wird insbesondere die Verbundenheit des Verstorbenen mit der Gemeinde berücksichtigt.
Für Einwohner ist der erste Grabplatz auf dem Friedhof Seuzach kostenlos. Für Auswärtige fallen für die Beisetzung sowie den Grabplatz Gebühren gemäss Gebührentarif an. Die Verrechnung erfolgt nach der Beisetzung.
Zweiter Grabplatz nach Grabaufhebung
Bei Urnengräbern besteht nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Möglichkeit im Zusammenhang mit der Grabaufhebung die Urne für weitere 20 Jahre in ein neues Grab umzubetten. Ein zweiter Grabplatz ist in jedem Fall kostenpflichtig.
Familiengrab
Die Errichtung eines Familiengrabes, seinen Unterhalt und den Umfang werden in einem Vertrag geregelt. Die Pachtgebühr gemäss Gebührentarif wird den Angehörigen nach erfolgter Beisetzung in Rechnung gestellt.
Zugehörige Objekte
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Grabplatzgesuch (PDF, 107.26 kB) | Download | 0 | Grabplatzgesuch |
Familiengrabplatzgesuch (PDF, 58.36 kB) | Download | 1 | Familiengrabplatzgesuch |
Grabplatzgesuch für zweiten Grabplatz (PDF, 117.65 kB) | Download | 2 | Grabplatzgesuch für zweiten Grabplatz |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 052 320 40 40 | einwohnerdienste@seuzach.ch |