Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 9. Dezember 2025

16. Dezember 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2025 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Petition Personenunterstand Bushaltestelle Forrenbergstrasse

Am 4. August 2025 wurde der Gemeinde Seuzach eine Petition mit 105 Unterschriften überreicht. Die Petition forderte den Bau eines Personenunterstands bei der Bushaltestelle Forrenbergstrasse. Der Gemeinderat hat das Anliegen geprüft, Gespräche mit der Grundeigentümerin geführt und weitere Abklärungen vorgenommen.

Die Verhandlungen waren erfolgreich: Bei der Bushaltestelle Forrenbergstrasse in Fahrtrichtung Winterthur wird ein Personenunterstand realisiert. Damit greift die Gemeinde ein wichtiges Anliegen der Bevölkerung auf und verbessert die Aufenthaltsqualität an der Haltestelle spürbar.

Für die Erstellung des Unterstands ist ein baurechtliches Bewilligungsverfahren erforderlich. Aufgrund der Lage in der Landwirtschaftszone und an einer Staatsstrasse werden auch die zuständigen kantonalen Fachstellen in das Verfahren einbezogen. Das Verfahren wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Sofern alles planmässig verläuft, kann der neue Personenunterstand voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 in Betrieb genommen werden.

 

Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug

Die Gemeinde Seuzach ersetzt ihr bisheriges Kommunalfahrzeug, das nach zehn Jahren Einsatzzeit zunehmend unterhaltsintensiv ist und den betrieblichen Anforderungen nicht mehr genügt. Das Fahrzeug wird für vielfältige Aufgaben eingesetzt – unter anderem für die Pflege der Grünanlagen, die Leerung der Abfalleimer, den Unterhalt der Brunnenanlagen, die Instandstellung von Flurstrassen sowie den Transport von Materialien.

Der Gemeinderat hat einen Kredit von 307'000 Franken für die Anschaffung eines Lindner Unitrac LDrive genehmigt. Mit dem neuen Kommunalfahrzeug können die Betriebssicherheit und Einsatzflexibilität deutlich verbessert werden. Zudem ergeben sich Synergien mit umliegenden Gemeinden, die dasselbe Fahrzeugmodell im Einsatz haben, was den Austausch und die Zusammenarbeit erleichtert.

Die Beschaffung erfolgte im Rahmen einer Submission im Einladungsverfahren unter Beizug einer externen Fachperson zur Sicherstellung einer fachgerechten Evaluation und Vergabe.

Die Mehrkosten von 27'000 Franken gegenüber dem budgetierten Kredit von 280'000 Franken werden gemäss Art. 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet.

Die Lieferung des neuen Fahrzeugs ist im zweiten Quartal 2026 vorgesehen.

 

Stille Wahl Sekundarschulpflege 2026 bis 2030

Am 8. März 2026 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Für die sechs Sitze in der Sekundarschulpflege sowie für das Präsidium wurden im Vorverfahren gleich viele Personen vorgeschlagen, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Der Gemeinderat hat die Mitglieder sowie das Präsidium der Sekundarschulpflege in stiller Wahl als gewählt erklärt. Somit entfällt ein Wahlgang an der Urne.

 

Anpassung der Wassergebühren per 1. Januar 2026

Die Gemeinde Seuzach passt per 1. Januar 2026 die Verbrauchsgebühr für die Wasserversorgung an. Grund dafür sind der hohe Investitions- und Erneuerungsbedarf.

In den kommenden Jahren sind umfangreiche Investitionen in die Trinkwasserinfrastruktur vorgesehen. Bis 2030 rechnet die Gemeinde mit durchschnittlichen Investitionen von rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Diese betreffen insbesondere den Neubau des Reservoirs Eschberg, den Ausbau der Quellwasserpumpstation Oberohringen, den Ersatz von Wasserzählern sowie die Sanierung verschiedener Leitungsabschnitte. Eine langfristige Planung zeigt für die nächsten 15 Jahre ein Investitionsvolumen von rund 34 Millionen Franken.

Die bisherigen Wassergebühren reichen nicht aus, um den Aufwand der Wasserversorgung langfristig kostendeckend zu finanzieren. Ohne Gegenmassnahmen würden strukturelle Defizite entstehen und die Verschuldung der Spezialfinanzierung stark ansteigen. Um die finanzielle Stabilität sicherzustellen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Verbrauchsgebühr um 50 Rappen pro Kubikmeter Wasser zu erhöhen. Dies entspricht einer Anpassung von 25 Prozent. Die neuen Tarife treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Mittelfristig sind weitere Anpassungen nicht auszuschliessen, um den Werterhalt der Infrastruktur und einen späteren Schuldenabbau zu ermöglichen.

Die Gemeinde Seuzach hat die geplante Gebührenanpassung dem Preisüberwacher zur gesetzlich vorgeschriebenen Konsultation vorgelegt. Dieser hat auf eine formelle Stellungnahme verzichtet und bestätigt, dass die Konsultationspflicht erfüllt ist.

 

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Abnahme Revisionsbericht Sachbereichsprüfung Liegenschaften
  • Ergänzung zur Bewilligung für die Kita Chinderstern der Tagesstern Seuzach GmbH
 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Hoffmann-Sprenger, Sandra - Baubewilligung für 2 Luft-/Wasserwärmepumpen, Schaffhauserstrasse 63, Oberohringen
  • Hoffmann-Sprenger, Sandra und Sprenger, Markus - Baubewilligung für Abbruch Doppeleinfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Garage, Friedenstrasse 2, Oberohringen
  • Politische Gemeinde Seuzach - Baubewilligung für Provisorische Notunterkunft (Befristung auf 5 Jahre), Strehlgasse 13a, Kat.Nr. 5803
  • Tinner Martin - Baubewilligung für Sitzplatzüberdachung (bereits erstellt), Strehlgasse 15
Lindner Unitrac 122 LDrive