Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 16. Juni 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2026 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Tempo-30-Projekt auf Quartierstrassen geht in die nächste Phase
Mit der Einführung von Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen verfolgt der Gemeinderat das Ziel, die Verkehrssicherheit und die Wohnqualität in den Wohnquartieren zu stärken. Die Bevölkerung hatte Anfang 2026 Gelegenheit, die geplanten Massnahmen im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens zu beurteilen. Die Rückmeldungen lieferten wertvolle Hinweise zu konkreten örtlichen Fragestellungen und ermöglichten eine gezielte Optimierung der Massnahmenpläne. Nun folgt die öffentliche Auflage der aktualisierten Unterlagen.
Zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2026 konnten sich Einwohnerinnen und Einwohner zu den geplanten Tempo-30-Zonen äussern. Insgesamt gingen 351 Rückmeldungen per E-Mitwirkung, E-Mail oder Post ein. Viele Anliegen deckten sich inhaltlich und wurden gemeinsam geprüft. Die Projektgruppe hat die Einwendungen zusammen mit der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich sowie dem Planungsbüro Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG ausgewertet. Den Bericht zur Mitwirkung ist auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Die Auswertung der Rückmeldungen zeigte, wo Anpassungen sinnvoll sind, und führte zu einer gezielten Weiterentwicklung des Projekts. So wird auf die ursprünglich vorgesehenen Tempo-30-Zonen im Gebiet Erlen-/Rütistrasse sowie in Unterohringen verzichtet. Ebenfalls nicht weiterverfolgt wird der Einbezug der Haldenstrasse.
Die Überarbeitung der Massnahmenpläne wirkt sich auch finanziell positiv aus. Mit geschätzten Kosten von 173'000 Franken liegen die Aufwendungen deutlich unter denen der ersten Massnahmenpläne, die an der Informationsveranstaltung vom 20. Januar 2026 präsentiert wurden.
Die Unterlagen werden vom 26. Juni bis 26. Juli 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können betroffene Personen beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus am Schalter der Abteilung Sicherheit auf und sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde einsehbar.
Asyl- und Flüchtlingswesen soll künftig durch die Gemeinde geführt werden
Seit 2020 werden die Aufgaben im Asyl- und Flüchtlingswesen der Gemeinde Seuzach durch die Asylorganisation Zürich (AOZ) wahrgenommen. Aufgrund der angekündigten Erhöhung der Dienstleistungskosten ab 2027 hat der Gemeinderat die zukünftige organisatorische Ausrichtung überprüft.
Die Abklärungen zeigen, dass eine Führung des Asyl- und Flüchtlingswesens innerhalb der Gemeindeverwaltung verschiedene Vorteile bietet. Insbesondere sprechen die stärkere lokale Vernetzung, die unmittelbare Präsenz vor Ort, kürzere Entscheidungswege sowie die erwartete höhere Kosteneffizienz für eine gemeindeeigene Lösung.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die bestehenden Leistungsvereinbarungen mit der AOZ per Ende 2026 zu kündigen. Für das erste Halbjahr 2027 ist eine befristete Weiterführung der Zusammenarbeit vorgesehen, damit genügend Zeit für den Aufbau der neuen Organisation bleibt.
Der Bereich Soziales und Gesundheit wurde beauftragt, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben per 1. Juli 2027 zu schaffen. Die erforderlichen Stellen und finanziellen Mittel werden dem Gemeinderat im Rahmen des Budgets 2027 separat beantragt. Für die Erarbeitung der organisatorischen Grundlagen wird externe Fachunterstützung beigezogen.
Neue Vereinbarung für die Truppenunterkunft Ohringen
Die Truppenunterkunft Ohringen bleibt weiterhin Bestandteil der Anlagen der Gesamtverteidigung. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat der Gemeinde Seuzach bestätigt, dass die Anlage auch künftig benötigt wird. Für das Jahr 2027 sind mehrere Truppenbelegungen vorgesehen.
Die Logistikbasis der Armee (LBA) hat zudem ein neues Entschädigungsmodell eingeführt. Neu erfolgt die Vergütung nicht mehr anhand der Anzahl einquartierter Personen, sondern auf Basis der genutzten Flächen. Dadurch erhält die Gemeinde für die Bereitstellung und Betreuung der Unterkunft künftig deutlich höhere Entschädigungen als bisher.
Im Rahmen einer Zustandsprüfung wurde die Anlage grundsätzlich als gut unterhalten und betriebsbereit beurteilt. Für die kommenden Belegungen sind jedoch verschiedene Ersatzbeschaffungen und kleinere Instandstellungsarbeiten notwendig. Insbesondere müssen die Matratzen und Kissen ersetzt sowie einzelne Einrichtungen erneuert werden. Die dafür erforderlichen Kosten belaufen sich auf rund 45'000 Franken.
Die Kosten gelten aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde und der zeitlichen Vorgaben für die geplanten Truppenbelegungen als gebundene Ausgaben.
Umbau der Abteilungen Finanzen und Steuern
Für den Umbau der Abteilungen Finanzen und Steuern im Erdgeschoss des Gemeindehauses hat der Gemeinderat einen Kredit von 200'000 Franken freigegeben. Die Kosten sind im Budget 2026 eingestellt.
Mit dem Umbau werden die räumlichen Verhältnisse den heutigen Anforderungen angepasst. Kernstück ist ein zentraler Diskretionsschalter, der die Sicherheit erhöht und vertrauliche Kundengespräche besser ermöglicht. Gleichzeitig werden die Büroflächen neu organisiert und die vorhandenen Räumlichkeiten effizienter genutzt. Das neue Schalterkonzept orientiert sich an der bereits bewährten Lösung der Sozialen Dienste.
Organisationsreglement teilrevidiert
Der Gemeinderat hat eine Teilrevision des Organisationsreglements beschlossen und auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen tragen organisatorischen Entwicklungen innerhalb der Gemeindeverwaltung Rechnung und aktualisieren verschiedene Anhänge des Reglements.
Die Revision umfasst insbesondere Präzisierungen bei Zuständigkeiten, Anpassungen im Organigramm sowie Ergänzungen der Organisationskompetenzmatrix. Zudem werden bestehende Regelungen an die heutige Verwaltungspraxis angepasst.
Im Bereich der Finanzkompetenzen erhalten die Abteilungsleitungen innerhalb des bewilligten Budgets einen grösseren Handlungsspielraum. Dadurch können operative Geschäfte effizienter abgewickelt werden.
Die Teilrevision hat keine Auswirkungen auf die grundlegende Organisationsstruktur der Gemeinde oder die politischen Zuständigkeiten des Gemeinderats.
Geschäftsreglement des Gemeinderats totalrevidiert
Der Gemeinderat hat das Geschäftsreglement einer Totalrevision unterzogen und auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Das bisherige Reglement stammte aus dem Jahr 2014 und entsprach in verschiedenen Bereichen nicht mehr den heutigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Mit der Revision werden die Abläufe der Gemeinderatsarbeit an die elektronische Geschäftsverwaltung angepasst und die Verfahren für die Vorbereitung, Behandlung und Nachverfolgung von Geschäften neu geregelt. Zudem wurden die Bestimmungen gestrafft und systematisch neu gegliedert.
Die Revision hat keine Auswirkungen auf die politischen Zuständigkeiten oder Entscheidungskompetenzen. Sie schafft jedoch die Grundlage für eine zeitgemässe, effiziente und nachvollziehbare Geschäftsführung des Gemeinderats.
Weiteres Beschlussgeschäft
Zudem wurde folgendes Geschäft behandelt:
- Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2026
Bauwesen
Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:
- Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt - Baubewilligung für Umlegung Regenwasserableitung, Friedenstrasse / Schaffhauserstrasse
- Rodrigues da Silva, Jaime José und Freitas Fernandes, Cátia Marina - Baubewilligung für Sitzplatzüberdachung, Terrainerhöhung und Mauererhöhung, Erlenstrasse 37, Oberohringen
- Schläpfer, Bruno und Therese - Baubewilligung für Abbruch Einfamilienhaus und Neubau 2 Einfamilienhäuser, 1. Revisionsprojekt, Erdbühlstrasse 4
- SOCAR Energy Switzerland GmbH - Baubewilligung für Umbau Autobahnraststätte Forrenberg Süd, Abbruch und Neubau Erdgeschoss (Gebäude Nr. 223) sowie Anpassung Umgebung und Reklameanlagen, Rastplatzweg 21
- Sunrise GmbH - Baubewilligung für Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne bauliche Änderungen an bestehender Mobilfunkanlage), Deisrütistrasse 6, Oberohringen
- Suter-Jordi Brigitte - Baubewilligung für Anbau Garage, Bachwiesenstrasse 9
Folgende Baubewilligung ist verweigert worden:
- Goldbach Neo OOH AG - Bauverweigerung für Plakatstelle (freistehend / unbeleuchtet) (Arealüberbauung), Stadlerstrasse 7