Themen

Kommunale Richtplanung Verkehr

Kommunale Nutzungsplanung

Negative Vorwirkung

Gemeindeversammlung vom 3. November 2025

 

 

Kommunale Richtplanung Verkehr

Der kommunale Gesamtplan der Gemeinde Seuzach umfasst den Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplan sowie den Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen. Er wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 11. April 1984 genehmigt. Die kommunale Richtplanung wurde im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung überprüft und an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Der überarbeitete Kommunale Richtplan Verkehr (Verkehrsrichtplan) liegt nun öffentlich auf. 

Kommunaler Richtplan Verkehr (Verkehrsrichtplan)

Kommunale Nutzungsplanung

Die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde 2015 letztmals teilrevidiert. Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) sollen die Richt- und Nutzungsplanungen periodisch, spätestens jedoch nach fünfzehn Jahren überprüft und an geänderte Verhältnisse angepasst werden (§ 15 und 21 RPG). Für die Gemeinden ergibt sich daraus der Auftrag, ihre Ortsplanung einerseits zu überprüfen sowie den geänderten kommunalen Verhältnissen anzupassen und andererseits diese auf die übergeordneten Vorgaben abzustimmen.

Die BZO wurde revidiert und liegt öffentlich auf. Für Bauherrschaften und Projektverfasser bedeutet dies nun, dass die bisherige rechtskräftige Bau- und Zonenordnung (BZO) 2015 sowie die revidierte Bau- und Zonenordnung (revBZO) 2025 für Bauvorhaben zu beachten sind. Bei der revBZO gilt die negative Vorwirkung. 

revidierter Zonenplan


Negative Vorwirkung

Wird eine Bau- und Zonenordnung überarbeitet und öffentlich aufgelegt, gilt ab Datum der öffentliche Auflage die negative Vorwirkung, d. h. bei planungsrechtlichen Festlegungen werden jene Bestimmungen der Bauordnung angewendet, die einen planerischen Gehalt aufweisen.

Planerisch bedeutsam sind die Bestimmungen über:

  • Zweck der Bauten (§ 253 PBG)
  • Nutzungsziffern (§§ 254 ff. PBG)
  • Geschosszahl (§§ 275 ff. PBG)
  • Beschränkung der Freilegung von Untergeschossen (RB 1996 Nr. 76)
  • Gebäude- und Firsthöhe (§§ 278 ff. PBG)
  • offene und geschlossene Überbauung (§§ 286 ff. PBG; RB 2004 Nr. 69)
  • Gebäudelänge und -breite
  • planerisch festgelegte Abstandsbestimmungen (Abstandsregelungen in Gestaltungsplänen, Strassenabstände nach § 265 PBG, Abstände gemäss Verkehrs- und Gewässerbaulinien, Wald- und Gewässerabstände)
  • Vorschriften über die Einschränkung freiwilliger Fahrzeugabstellplätze
  • Vorschrift über den Baumschutz

Bei einer Eingabe eines Baugesuches sind deshalb jeweils die aktuell rechtskräftige Bau- und Zonenordnung von 2015 sowie die revidierte Bau- und Zonenordnung 2025 zu beachten. Bei Unklarheiten zu Bauvorhaben können die Anfragen direkt der Abteilung Hochbau per E-Mail eingereicht werden. 

 

Gemeindeversammlung vom 3. November 2025

Die Akten zur Gemeindeversammlung liegen vom 22. September bis 3. November 2025 öffentlich auf. Die Stimmberechtigten werden eingeladen, allfällige Anträge zur Gesamtrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung bereits vorgängig, bis am Montag, 27. Oktober 2025, per E-Mail einzureichen. Die Antragstellenden müssen an der Gemeindeversammlung persönlich anwesend sein und die eingereichten Anträge mündlich vorgetragen. Ohne mündliche Antragstellung können sie nicht behandelt werden.

Dokumente

Name
Bau- und Zonenordnung - Synoptische Darstellung (PDF, 553.93 kB) Download 0 Bau- und Zonenordnung - Synoptische Darstellung
Zonenplan revidiert (PDF, 5.86 MB) Download 1 Zonenplan revidiert
Zonenplan revidiert ohne Bandierung (PDF, 5.67 MB) Download 2 Zonenplan revidiert ohne Bandierung
Kernzonenplan Seuzach (PDF, 772.65 kB) Download 3 Kernzonenplan Seuzach
Kernzonenplan Ober- und Unterohringen (PDF, 761.06 kB) Download 4 Kernzonenplan Ober- und Unterohringen
Ergänzungsplan Zentrum (PDF, 13.49 MB) Download 5 Ergänzungsplan Zentrum
Ergänzungsplan ÖV-Güteklassen (PDF, 4.18 MB) Download 6 Ergänzungsplan ÖV-Güteklassen
Verkehrsplantext mit Erläuterungen gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (PDF, 7.19 MB) Download 7 Verkehrsplantext mit Erläuterungen gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung
Kommunaler Richtplan Verkehr (PDF, 6.19 MB) Download 8 Kommunaler Richtplan Verkehr
Kommunaler Richtplan Verkehr mit Revisionsinhalten (PDF, 6.36 MB) Download 9 Kommunaler Richtplan Verkehr mit Revisionsinhalten